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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Steuerberaterkosten absetzbar sind?

Private Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar. Jetzt können Steuerberatungskosten nur noch als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden, soweit sie im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung stehen. Steuerberatungskosten sind also den abzugsfähigen Werbungskosten oder Betriebsausgaben sowie den nicht abzugsfähigen Kosten privater Lebensführung zuzuordnen.

Steuerlich absetzbar sind:

  • Beratung zu Einnahmen und Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Kapitalerträgen, Renten
  • Kosten für Ermittlung von Ausgaben und Einnahmen, Anfertigung von Zusammenstellungen, Ausfüllen der entsprechenden Anlagen
  • Anfertigen von Einnahme-Aufstellungen für das Finanzamt
  • Beantworten von einkunftsbezogenen Fragen
  • Ermitteln von Einnahmen und Ausgaben bei Gewinneinkünften
  • Erstellen und Überwachen der Buchführung
  • Erstellen von Einnahmeüberschussrechnungen oder Bilanzen
  • Rein private Kosten für einen Steuerberater lassen sich nicht absetzen, weil es sich um Kosten der Lebensführung handelt.

Nicht absetzbar sind u.a.:

  • Ausfüllen der Einkommensteuererklärung
  • Ermitteln der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen
  • Kosten im Zusammenhang mit Fragen zu
  • Einkommensteuertarifen und zur Veranlagung
  • Haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen
  • Kinderbetreuungskosten
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  • Kindergeld und Eigenheimzulage

Tipp: Bei Beiträgen an Lohnsteuerhilfevereine, Aufwendungen für steuerliche Fachliteratur und Software wird es nicht beanstandet, wenn diese Aufwendungen i. H. v.50 Prozent den Betriebsausgaben oder Werbungskosten zugeordnet werden. Dessen ungeachtet ist aus Vereinfachungsgründen der Zuordnung des Steuerpflichtigen bei Aufwendungen für gemischte Steuerberatungskosten bis zu einem Betrag von 100 Euro im Veranlagungszeitraum zu folgen. Beispiel: Der Steuerpflichtige zahlt in 01 einen Beitrag an einen Lohnsteuerhilfeverein i. H. v. 120 Euro. Davon ordnet er 100 Euro den Werbungskosten zu; diese Zuordnung ist nicht zu beanstanden (BMF v. 21.12.2007, BStBl 2008 I S. 256).

Gleiches gilt für Programme zur Erstellung Ihrer Steuererklärung

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Schenkungssteuer-Rechner: Wenn Sie ein großzügiges Geschenk erhalten, kann es sein, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell, wie viel Steuern der Staat erhebt.
  • Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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