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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?

Lebenslange Leibrenten aus versteuertem Einkommen hängen von der Lebenszeit des Berechtigten ab. Wenn die Rente mit dem Tod des Berechtigten endet, ist es wichtig, dies in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Der Ertragsanteil für private Renten richtet sich nach dem Alter des Berechtigten zum Zeitpunkt des Renteneintritts.

Abgekürzte Leibrenten aus versteuertem Einkommen sind ebenfalls an das Leben einer Person gebunden, jedoch auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt. Sie werden längstens bis zum Ablauf der festgelegten Befristung gezahlt, erlöschen aber, wenn der Rentenberechtigte vorher verstirbt.

Die Laufzeit der Rente ist entscheidend, um den Ertragsanteil zu berechnen. Beachten Sie, dass Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht nach dem Ertragsanteil besteuert werden, sondern mit einem höheren Besteuerungsanteil.

Ursprünglich sollten Personen, die ab 2040 in Rente gehen, ihre gesetzlichen Renteneinnahmen voll versteuern. Allerdings hat sich dies geändert, da der Besteuerungsanteil ab 2023, beginnend mit dem Rentnerjahrgang 2023, nur noch um einen halben Prozentpunkt jährlich ansteigt und erstmals im Jahr 2058 für den Jahrgang 100 Prozent erreicht (§ 22 Nr. 1 a) aa) EStG, geändert durch das "Wachstumschancengesetz").

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