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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Steuerabzug

Tragen Sie hier bitte nur steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem bisher kein Steuerabzug vorgenommen worden ist und der nicht bereits in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt wurde.

Zum steuerpflichtigen Arbeitslohn, von dem kein Steuerabzug vorgenommen worden ist, gehören z. B.

  • Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, von Dritten gezahlter Arbeitslohn, Verdienstausfallentschädigungen,
  • nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit von öffentlichen Kassen geleistete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu den Arbeitgeberanteilen an den Krankenkassenbeiträgen sowie steuerpflichtige Teile der Ausgleichsleistungen (bisher gezahlte steuerfreie Leistungen bitte auf einem besonderen Blatt erläutern).
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026