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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Kosten für ÖPNV
(lt. Nachweis - ohne Flug- und Fährkosten)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kosten für ÖPNV
(lt. Nachweis - ohne Flug- und Fährkosten)

Tragen Sie bitte die tatsächliche Anzahl der durchgeführten Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zu Ihrer Erstwohnung und zurück ein.

Das Finanzamt erkennt maximal eine Familienheimfahrt pro Woche an.

Wenn sie die Familienheimfahrten mit einem Firmenwagen unternehmen, können Sie keine Kosten für die Familienheimfahrten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wenn Sie für Heimfahrten ein Flugzeug benutzt haben, geben Sie diese Heimfahrt hier nicht an, sondern tragen die Kosten für den Flug unter "Flug- und Fährkosten für Heimfahrten" ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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