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Feldhilfe: (2013) Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Beiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke i.S. § 51 AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Spenden bis 200 Euro reicht den meisten Finanzämtern der Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug aus.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten können:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfee.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsverein
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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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