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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (Prozent)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Der bei mir zu berücksichtigende Anteil beträgt (Prozent)

Geben Sie hier bitte den prozentuallen Anteil an, der bei Ihnen berücksichtigt werden soll.

Beispiel: Leben beispielsweise zwei alleinstehende Personen ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die o. a. Höchstbeträge insgesamt jeweils nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Aufteilung erfolgt dann im Verhältnis 50:50. Sind beide Alleinstehenden gemeinsam Arbeitgeber im Rahmen eines haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses oder Auftraggeber von haushaltsnahen Dienstleistungen, von Pflege- und Betreuungsleistungen oder von Handwerkerleistungen, kann jeder seine tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Höhe des hälftigen Abzugshöchstbetrages geltend machen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn beide einvernehmlich eine andere Aufteilung wählen und dies dem Finanzamt schriftlich mitteilen.

 

Hinweis zur Berechnung: Die alternative Aufteilung des Höchstbetrages wird in der Berechnung von Lohnsteuer kompakt nicht berücksichtigt!

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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