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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Beginn der Rente

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Beginn der Rente

Tragen Sie hier den Beginn der Rente ein.

Unter Beginn der Rente ist der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente (ggf. nach rückwirkender Zubilligung) tatsächlich bewilligt wird (vgl. Rentenbescheid).

Haben Sie im Jahr 2022 eine Einmalzahlung erhalten, tragen Sie bitte das Datum des Zuflusses der Einmalzahlung ein.

Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung die kostenlose Bescheinigung "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt" mit unserm Musterschreiben an. Die Bescheinigung enthält alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen der Steuervordrucke die Werte einzutragen sind. Wer die Bescheinigung einmal beantragt hat, erhält sie in den Folgejahren automatisch zugesandt.

Nutzen Sie auch das Service-Telefon 0800 1000 480 70 der Deutschen Rentenversicherung.

Finanztip

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Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026