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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Bei der pflegebedürftigen Person wurde folgender Pflegegrad bzw. folgendes Merkzeichen festgestellt:

Geben Sie hier den Pflegegrad der gepflegten Person an.

Für die Berücksichtigung des Pflege-Pauschbetrags ist der höchste Pflegegrad maßgebend, der im Kalenderjahr festgestellt wurde. Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinische Dienst, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK).

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Weisen Sie bitte die Pflegebedürftigkeit durch Vorlage des entsprechenden Bescheides (z. B. der Pflegekasse) oder durch einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "H" nach.

Der Pflegegrad 1 stellt die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit dar. Diese Stufe bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Der Pflege-Pauschbetrag wird für den Pflegegrad 1 nicht gewährt.

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WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026