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Feldhilfe: (2022) Unterhaltszahlungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung für 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Unterhaltszahlungen

Geben Sie hier Unterhaltszahlungen an, die Sie an die unterstützte Person geleistet haben. Die Zahlungen sollten als Post- oder Banküberweisung erfolgen, damit diese gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden können.

Maximal können 2022 10.347 Euro für jede unterstützte Person geltend gemacht werden. Für jeden Monat, in dem die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt werden, reduziert sich der Betrag um ein Zwölftel.

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung geben Sie hier nicht an. Diese Aufwendungen müssen Sie bei der unterstützen Person angeben, für die die Beiträge übernommen wurden. Die Versicherungsbeiträge sind zusätzlich zu den Unterhaltszahlungen abzugsfähig.

Zahlungen in ausländischer Währung müssen entsprechend dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank in Euro umgerechnet werden. Die monatlichen Umrechnungskurse werden vom Bundesfinanzministerium ermittelt.

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