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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Wurde <%0100301%> die Energiepauschale bereits durch den Arbeitgeber ausgezahlt?

Wählen Sie "nein" aus, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen die Energiepreispauschale bisher nicht ausgezahlt hat. Wenn die Energiepreispauschale bereits durch den Arbeitgeber ausgezahlt wurde, kann diese nicht erneut beantragt werden.

Arbeitnehmer erhalten in diesen Fällen die Energiepreispauschale nach Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Hinweis: Macht ein Arbeitnehmer falsche Angaben, um die Energiepreispauschale trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs des Bundesfinanzministeriums.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026