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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2023) Hatten Sie Einkünfte aus der Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten?

Vermietung von anderen unbeweglichen Vermögen
Die Vermietung von anderen unbeweglichen Vermögen bezieht sich auf die Überlassung von Nutzungsrechten an Vermögenswerten, die nicht Grundstücke oder Gebäude sind. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Bootsanlegestellen, Parkplätzen oder landwirtschaftlichen Flächen.

Vermietung von Sachinbegriffen
Hierbei handelt es sich um die Vermietung von beweglichen Vermögenswerten, die keine immobilen Güter sind, wie Fahrzeuge, Maschinen oder Inventar. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Baumaschinen, Autos oder Büromöbeln.

Vermietung von Rechten
Diese Art der Vermietung bezieht sich auf die Überlassung von Nutzungsrechten an immateriellen Vermögenswerten, wie Patenten, Lizenzen oder Marken. Dazu zählt z. B. die Vermietung von Softwarelizenzen, Musikrechten oder dem Recht zur Nutzung einer bestimmten Marke.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026