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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfen

Zeitraum

Geben Sie hier den Zeitraum ein, für den der Betrag gezahlt wurde.

Falls Sie nicht das ganze Jahr Unterstützungsleistungen an die bedürftige Person gezahlt haben und/oder der Berücksichtigungszeitraum nicht das ganze Jahr umfasst, können Sie die Beträge unter Angabe des jeweiligen Zeitraums erfassen.

Bruttoarbeitslohn

Geben Sie hier den Bruttoarbeitslohn laut Lohnsteuerbescheinigung der unterstützten Person ein.

Pauschal versteuerter Arbeitslohn (Minijob) ist hier nicht zu erfassen, sondern unter "Sonstige Bezüge".

Sonderzahlungen, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, sind dem Monat zuzuordnen, für den sie gezahlt wurden.

-

Geben Sie hier die Werbungskosten an.

Werden von Ihnen keine Werbungskosten angegeben, berücksichtigt Lohnsteuer kompakt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro.

Handelt es sich hierbei um Versorgungsbezüge?

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn es sich bei den angegebenen Einkünften um Versorgungsbezüge handelt.

Aus dem angegebenen Lohn, der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag und dem Jahr des Versorgungsbeginns ermittelt dann Lohnsteuer kompakt den steuerfreien Versorgungsfreibetrag mitsamt Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.


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