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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was sind vermögenswirksame Leistungen (vwL) und wer kann sie erhalten?

Fast jeder Arbeitnehmer und Auszubildende (auch Richter, Beamte, Soldaten) hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vwL) vom Arbeitgeber. Der Anspruch ist in Tarifverträgen geregelt, manche Arbeitgeber zahlen freiwillig. Die Höhe variiert je nach Branche, von ca. 6 bis maximal 40 Euro monatlich. Teilzeitkräfte erhalten vwL anteilig, Rentner und Selbstständige haben keinen Anspruch.

Um vwL zu erhalten, muss der Arbeitnehmer einen vwL-fähigen Sparvertrag abschließen und diesen dem Arbeitgeber vorlegen. Der Arbeitgeber überweist die monatlichen vwL direkt in den Sparvertrag. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, darunter Banksparpläne, Bausparverträge, betriebliche Altersvorsorge, Investmentfonds oder Lebensversicherungen. Auch zur Tilgung eines Baukredits können vwL genutzt werden.

Staatliche Förderung durch Arbeitnehmersparzulage

Besonders attraktiv sind Bausparverträge und Investmentfonds, da sie mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Die Zulage ist einkommensabhängig:

Bis 31.12.2023: Einkommensgrenze für Investmentfonds 20.000 Euro (Verheiratete 40.000 Euro), für Bausparen 17.900 Euro (Verheiratete 35.800 Euro).

Ab 1.1.2024: Einheitliche Einkommensgrenze für beide Varianten von 40.000 Euro (Verheiratete 80.000 Euro) gemäß Zukunftsfinanzierungsgesetz (§ 13 Abs. 1 des 5. VermBG). Die Neuregelung gilt für vwL, die ab dem 1.1.2024 angelegt werden (§ 17 Abs. 17 des 5. VermBG).

Aufstocken der Sparbeiträge

Für einige vwL-Sparverträge gibt es Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keinen oder einen zu geringen Betrag, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um die Mindestrate zu erreichen. Ein Aufstocken des Sparbetrags lohnt sich oft, um die volle staatliche Förderung zu erhalten.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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