Besteht auch bei gewerbliche Nebeneinkünfte Abgabepflicht in elektronischer Form für die Anlage EÜR?
Bei Selbständigen wird die Steuererklärung in Papierform nicht mehr anerkannt. Auch Privathaushalte mit Fotovoltaikanlagen sowie Personen mit gewerblichen Nebeneinkünften von mehr als 410 Euro sind hiervon betroffen, z.B. Nebenerwerbswinzer. Die Finanzämter lehnen konsequent in Papierform abgegebene Steuererklärungen ab.
Das bedeutet: Liegt kein Härtefall vor, so wird eine in Papierform abgegebene Erklärung als nicht abgegeben gewertet. Als Härtefall gilt: Die Anschaffung der erforderlichen technischen Ausstattung mit PC und Internetanschluss ist nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich oder die Kenntnisse und persönlichen Fähigkeiten zum Umgang damit sind nicht oder nur eingeschränkt vorhanden.
In diesem Fall muss mit Verspätungszuschlägen gerechnet werden.
Hinweis: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Aufwandsentschädigungen bis zur Höhe der Ehrenamtspauschale von 840 Euro bzw. der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen unseres Erachtens weiterhin die Papierformulare für die Steuererklärung nutzen. Allerdings handhaben die Finanzämter dies zunehmend restriktiver.