Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Aufwendungen für Fettabsaugung steuerlich absetzbar?

Eine Fettabsaugung (Liposuktion) wird häufig aus kosmetischen Gründen durchgeführt. Rein kosmetische Eingriffe sind steuerlich nicht als Krankheitskosten absetzbar. Anders kann es sein, wenn die Liposuktion medizinisch notwendig ist, zum Beispiel zur Behandlung eines Lipödems.

Liposuktion bei Lipödem kann absetzbar sein

Ein Lipödem ist eine chronische Fettverteilungsstörung, die vor allem an Beinen und Armen auftreten kann und häufig mit Schmerzen, Schwellungen und Druckempfindlichkeit verbunden ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems jedenfalls seit dem Jahr 2016 nicht mehr als wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode gilt. Dies gilt unabhängig vom Stadium des Lipödems (BFH-Urteil vom 23.03.2023, VI R 39/20).

Die selbst getragenen Behandlungskosten können daher grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG berücksichtigt werden.

Auch das amtliche Einkommensteuer-Handbuch 2025 zu § 33 EStG berücksichtigt diese BFH-Rechtsprechung.

Ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich?

Für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems ist grundsätzlich kein vor der Behandlung ausgestelltes amtsärztliches Gutachten erforderlich.

Die medizinische Notwendigkeit muss jedoch nachgewiesen werden können. Der BFH hat hierzu klargestellt, dass grundsätzlich eine ärztliche Verordnung ausreichen kann, wenn daraus hervorgeht, dass die Liposuktion nicht aus kosmetischen Gründen, sondern wegen des Lipödems medizinisch erforderlich war (BFH-Urteil vom 10.08.2023, VI R 18/21).

Tipp: Lassen Sie sich die Diagnose und die medizinische Empfehlung für die Liposuktion möglichst bereits vor dem Eingriff schriftlich bestätigen.

Welche Kosten können berücksichtigt werden?

Als außergewöhnliche Belastungen kommen insbesondere die selbst getragenen Behandlungskosten sowie notwendige Fahrtkosten in Betracht. Erstattungen, zum Beispiel durch die Krankenkasse, müssen von den Kosten abgezogen werden.

Wichtig: Außergewöhnliche Belastungen wirken sich steuerlich nur aus, soweit die berücksichtigungsfähigen Kosten die persönliche zumutbare Belastung übersteigen.

Eine Fettabsaugung, die ausschließlich aus kosmetischen Gründen durchgeführt wird, ist weiterhin nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

Bewertungen des Textes: Aufwendungen für Fettabsaugung steuerlich absetzbar?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026