Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Welche steuerliche Änderung bei Arbeitslosen-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen gelten seit 2010?

Die Beiträge für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen können die meisten Arbeitnehmer ab 2010 nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich absetzen. Dafür sind privat und gesetzlich Krankenversicherte ab 2010 steuerlich besser gestellt. Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden. Sie werden in vollem Umfang anerkannt.

Für andere Versicherungen - außer Altersvorsorgeaufwendungen - gibt es einen Höchstbetrag: Dieser beträgt für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner 1.900 Euro, für Selbständige 2.800 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehegatten ergibt sich der gemeinsame Höchstbetrag aus der Summe der jedem Ehegatten zustehenden Höchstbeträge.

Falls die Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung höher sind als 1.900 Euro / 2.800 Euro, können Beiträge zu anderen Versicherungen nicht mehr abgesetzt werden. Sind die Beiträge jedoch niedriger, bleibt noch "Spielraum" zur Berücksichtigung von anderen Versicherungen.

Ein Hilfsarbeiter verdient im Monat 1.500 Euro brutto. Für seine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlt er monatlich rund 132 Euro, jährlich 1.584 Euro. Das Finanzamt zieht von diesem Betrag vier Prozent ab. Somit erkennt es 1.521 Euro als Sonderausgaben an. Seinen Höchstbetrag von 1.900 Euro erreicht der Hilfsarbeiter also noch nicht. Er kann jetzt zusätzlich Aufwendungen für Arbeitslosen-, Haftpflicht- und andere Versicherungen bis zu dem Höchstbetrag von 1.900 Euro, geltend machen. Dazu zieht er die 1.531 Euro ab. Für den Hilfsarbeiter bedeutet das: Er kann 379 Euro an weiteren Versicherungsbeiträgen in der Einkommensteuererklärung eintragen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt