Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Hatte <%0100301%> 2022 ausschließlich eine pauschal besteuerte Beschäftigung (z.B. einen Minijob) und soll die Energiepreispauschale beantragt werden?

Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie als Arbeitnehmer im Jahr 2022

  • ausschließlich Einkünfte aus einer pauschal besteuerten Beschäftigung (z. B. einen Minijob) hatten und
  • Ihnen die berufsbezogene Energiepreispauschale nicht bereits über den Arbeitgeber ausgezahlt wurde.

Sie haben in diesem Fall Anspruch auf die berufsbezogene Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die vom Finanzamt ausgezahlt wird.

Rentner mit Minijob können hier ebenfalls angeben, ob Sie die berufsbezogene Energiepreispauschale bereits erhalten haben.

Alle übrigen anspruchsberechtigten Personen müssen in ihrer Steuererklärung keine Eintragungen zur Energiepreispauschale vornehmen. Ihr Finanzamt berücksichtigt die Energiepreispauschale grundsätzlich automatisch.

Hinweis: Macht ein Arbeitnehmer falsche Angaben, um die Energiepreispauschale trotz der entgegenstehenden gesetzlichen Regelung mehrfach zu erhalten, greifen die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs des Bundesfinanzministeriums.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026