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... für Mietwohnungsneubau

Hinweis: Geben Sie hier nur den tatsächlichen Abschreibungsbetrag für das Jahr 2025 an. Kürzen Sie Ihre vollen Abschreibungen gegebenenfalls um nicht zur Einkünfteerzielung genutzte Flächenanteile!



Wer kann die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen?

Sonderabschreibung für Mietwohnungen: Um den Bau von neuen Mietwohnungen im unteren und mittleren Mietpreissegment anzukurbeln, wurde im Jahr 2019 eine befristete Sonderabschreibung nach § 7b EStG eingeführt, die 2022 erneut aufgelegt wurde.

Abschreibung bei Bauantrag zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021:

  • 5 % Sonderabschreibung auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 2.000 EUR je qm Wohnfläche im Jahr der Anschaffung und den folgenden drei Jahren.
  • Begünstigt sind Gebäude mit Baukosten bis 3.000 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche, förderfähig bis 2.000 EUR.
  • Die Immobilie muss mindestens 10 Jahre vermietet werden, ohne Mietobergrenze.
  • Der Stichtag ist der 31.12.2021, und es müssen Bauanträge zwischen dem 1.9.2018 und dem 31.12.2021 gestellt werden.

Abschreibung bei Bauantrag zwischen dem 1.1.2023 und dem 30.9.2029:

  • Begünstigt sind Bauanträge zwischen dem 1.1.2023 und dem 30.9.2029.
  • 5 % Sonderabschreibung auf Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zur förderfähigen Bemessungsgrundlage in den ersten vier Jahren.
  • Begünstigt sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 4.000 Euro je qm Wohnfläche.
  • Begünstigt sind Gebäude, deren Baukosten nicht höher als 5.200 Euro je qm Wohnfläche sind.
  • Erwerb bis zum Ende des Fertigstellungsjahres erforderlich.
  • Voraussetzung ist ein "Effizienzhaus 40" mit Nachhaltigkeitsklasse/Effizienzgebäude-Stufe 40.

Praxistipps:

  • Beobachten möglicher Änderungen bei den Kostenbezugsgrößen (4.000 Euro / 5.200 Euro).
  • De-Minimis-Verordnung gilt für Gewinneinkünfte, nicht für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
  • Neue Wohnungen aus dem Jahr 2022 sind vom § 7b EStG ausgeschlossen.

Wer kann die Sonderabschreibung nach §7b EStG in Anspruch nehmen?


Feldhilfen

Wollen Sie Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau geltend machen?

Wählen Sie "ja", wenn Sie Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für dieses Objekt erfassen möchten.

Nach § 7b EStG können für neue Mietwohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den drei Folgejahren Sonderabschreibungen von jeweils bis zu 5 % der förderfähigen Bemessungsgrundlage zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG geltend gemacht werden (BMF-Schreiben vom 21.09.2021).

Förderfähig sind Wohnungen, wenn

  • der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 1.1.2023 und 30.09.2029 erfolgt ist,
  • die Herstellungs- oder Anschaffungskosten max. 4.000 Euro/m² betragen und
  • die Gesamtkosten nicht über 5.200 Euro/m² liegen,
  • die Wohnung in der EU liegt und mind. 10 Jahre vermietet wird (Anschaffungsjahr + 9 Jahre),
  • und das Gebäude den Standard Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt.

Die maximale Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung beträgt 2.000 Euro/m² Wohnfläche.

Hinweis: Erwerb ist auch förderfähig, wenn der Kaufvertrag bis zum Jahresende der Fertigstellung abgeschlossen wird.

Wichtig: Die Sonderabschreibung stellt eine De-minimis-Beihilfe dar. Die Einhaltung der beihilferechtlichen Voraussetzungen ist jedoch nur erforderlich, wenn Sie Gewinneinkünfte erzielen. Bei Vermietungseinkünften entfällt diese Prüfung.

Tipp: Wohnungen mit Bauantrag oder Bauanzeige im Jahr 2022 sind vom § 7b EStG ausgeschlossen.

Gesetzgeber-Hinweis: Aufgrund steigender Baukosten könnte eine Anpassung der Fördergrenzen (4.000 Euro /5.200 Euro) notwendig werden.

Beschreibung

Geben Sie hier eine Beschreibung der vorgenommenen Sonderabschreibungen nach § 7b EStG (Mietwohnungsneubau) für das Objekt an.

Beispiel: Neubau Mietwohnung, Fertigstellung Mai 2025.

Falls sich die Abschreibungen gegenüber dem Vorjahr geändert haben oder erstmalig beansprucht werden, machen Sie bitte detaillierte Angaben zu den Anschaffungskosten, der Nutzungsdauer und weiteren relevanten Details im Feld "Erläuterung".

Abschreibung erfolgt ...

In diesem Feld wählen Sie aus, wie die Abschreibung für das Objekt vorgenommen wird. Ihnen stehen zwei Optionen zur Verfügung:

laut Erläuterung:

Wählen Sie diese Option, wenn die Abschreibung im aktuellen Jahr erstmalig vorgenommen wird oder sich gegenüber dem Vorjahr geändert hat

Beispiel: Sie haben die Nutzungsdauer angepasst, es gab Veränderungen bei den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, oder neue Sonderabschreibungen wurden beantragt.

wie im Vorjahr:

Diese Option ist zu wählen, wenn die Abschreibungen unverändert übernommen werden, also keine Änderungen bei den Kosten, der Nutzungsdauer oder der Berechnungsweise vorliegen.

Beispiel: Sie setzen die lineare Abschreibung aus dem Vorjahr fort, ohne Anpassungen oder Sonderregelungen.

Erläuterung

Im Feld "Erläuterung" sind Angaben zu neu gebauten Mietwohnungen erforderlich, für die eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG geltend gemacht wird.

Erforderliche Angaben:

  • Anschaffungskosten: Gesamtkosten (inkl. Bau- und Nebenkosten).
  • Fertigstellungsdatum: Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit.
  • Nutzungsdauer: Lineare Abschreibung (2 %) plus Sonderabschreibung (5 % jährlich für maximal 4 Jahre).
  • Voraussetzungen: Bauantrag zwischen 01.09.2018 und 30.09.2029, Einhaltung der Baukostenobergrenze (max. 4.800 Euro/m² Wohnfläche).

Beispiel: Ein Mehrfamilienhaus wurde am 15.08.2025 fertiggestellt und seitdem vermietet. Die Baukosten betrugen 1.000.000 Euro, der Bauantrag wurde am 01.10.2023 gestellt. Es werden die lineare Abschreibung (20.000 Euro jährlich) und die Sonderabschreibung nach § 7b EStG (50.000 Euro jährlich für 4 Jahre) geltend gemacht. Die Baukosten liegen unter der Obergrenze.

Abzugsfähige Werbungskosten

Summe der Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG

Sonderabschreibungen für das Gebäude

Summe der geltend gemachten Sonderabschreibungen für Gebäude.

 


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WirtschaftsWoche

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WirtschaftsWoche 04/2024

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