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   		  		    (2015)		  
			War Ihre Ehefrau mittelbar begünstigt?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Ist nur ein Ehegatte / Lebenspartner unmittelbar begünstigt, so ist der andere Ehegatte / Lebenspartner mittelbar begünstigt, wenn
- beide Ehegatten / Lebenspartner nicht dauernd getrennt leben,
- beide Ehegatten / Lebenspartner ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU- oder EWR-Mitgliedsstaat haben,
- der andere Ehegatte / Lebenspartner selber einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und
- im jeweiligen Beitragsjahr mindestens 60 Euro in den Vertrag eingezahlt hat.
Ein mittelbar begünstigter Ehegatte / Lebenspartner hat Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage, wenn der unmittelbar begünstigte Ehegatte / Lebenspartner eigene Beiträge in den Riester-Vertrag geleistet hat. Wählt ein Ehegatte / Lebenspartner die Einzelveranlagung von Ehegatten / Lebenspartnern, werden die vom mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner geleisteten Riester-Beiträge im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nur bei der Einkommensteuerveranlagung des unmittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartners berücksichtigt. Die späteren Leistungen aus dem Riester-Vertrag an den mittelbar begünstigten Ehegatten / Lebenspartner unterliegen bei diesem in vollem Umfang der Besteuerung, soweit sie auf staatlich gefördertem Altersvorsorgevermögen beruhen.