Discrimination: Employer's compensation completely tax-free
Under the General Equal Treatment Act (AGG), discrimination on grounds of race or ethnic origin, gender, religion or belief, disability, age, or sexual identity is prohibited (§ 1 AGG). If the prohibition of discrimination is violated, the employer is obliged to compensate for the resulting damage. The person affected can claim an appropriate monetary compensation (§ 15 para. 2 AGG). The question is how such compensation is treated for tax purposes. Recently, the Rhineland-Palatinate Fiscal Court ruled that compensation paid by an employer to an employee due to discrimination, bullying, or sexual harassment is tax-free and not taxable wages. This applies even if the employer denied the alleged discrimination and only agreed to the payment in a court settlement. Tax-free means that the payment is not subject to social security contributions (Rhineland-Palatinate Fiscal Court, 21.3.2017, 5 K 1594/14).
The case: An employee filed a unfair dismissal claim against the termination of her employment for "personal reasons", also seeking compensation for discrimination due to her disability. A few weeks before the dismissal, the Office for Social Affairs had determined a physical disability of 30%.
Before the Labour Court in Kaiserslautern, the employee and her employer reached a settlement in which "compensation according to § 15 AGG" of 10.000 Euro was agreed, and the employment relationship was terminated by mutual consent. The tax office wanted to treat the compensation as taxable wages.
According to the tax judges, the settlement reached at the Labour Court indicates that the payment was not compensation for material damages under § 15 para. 1 AGG (e.g. lost wages) but for non-material damages under § 15 para. 2 AGG due to discrimination against the claimant as a disabled person. Such compensation payments are tax-free and not to be classified as wages. The claimant's employer had denied the discrimination.
However, as part of the settlement, he was willing to pay compensation for (only) alleged discrimination. Such income does not have the character of wages and is therefore tax-free.
The compensation is not only tax and social security-free, but it is also not included in the progression clause, so it does not lead to a higher tax rate for other income.
The Federal Administrative Court has just awarded young civil servants compensation for age-discriminatory pay because their pay violated the prohibition of age discrimination. The court derived the entitlement to compensation from § 15 para. 2 AGG (Federal Administrative Court rulings of 6.4.2017, 2 C 11.16 and 2 C 12.16). The pay regulations disadvantaged younger civil servants solely because of their age (ECJ ruling of 19.6.2014, C-501/12).
Discrimination: Employer's compensation completely tax-free
How to save with a tax allowance in ELStAM!
Individuals with high income-related expenses, special expenses, or losses from other types of income (e.g. rental income, business operations, capital assets, etc.) pay too much income tax from their salary each month.
Only when the income tax return is completed can you reclaim the overpaid income tax from the tax office as part of the tax return.
With an application for income tax reduction, you can have the tax office enter an allowance for various tax deductions and your anticipated expenses in the electronic income tax deduction features (ELStAM). During payroll processing, your employer will then reduce your gross salary by the monthly allowance. As a result, income tax is calculated only on the reduced gross salary. This means you pay less tax, as well as less solidarity surcharge and church tax, during the year with an allowance.
How to save with a tax allowance in ELStAM!
How can I have the child allowance entered in the ELStAM?
The child allowance is granted retrospectively, but you can have it entered in your electronic wage tax deduction features (ELStAM). Although you will not pay less income tax in advance, the mid-year burden may still decrease. This is because the child allowance is taken into account when calculating church tax and the solidarity surcharge, which are then reduced. You must have the allowance entered at your tax office. You should bring the following documents:
- Identity card or passport
- Wage tax certificate
- Birth certificate
- If applicable, paternity recognition certificate if you are not married
- If applicable, certificate of life for children registered at a different address
The certificate of life must not be older than three years. If you cannot provide the certificate of life, e.g. because the child lives abroad, you must contact your tax office. The tax officer will enter the child allowance there.
Parents of children over 18 must also contact the tax office to have allowances entered.
How can I have the child allowance entered in the ELStAM?
How do I have allowances or changes entered in the ELStAM?
Taxpayers who wish to enter an allowance in their electronic payslip data (ELStAM) should contact the tax office. If you want to have a tax allowance for high work-related expenses taken into account, you can submit a corresponding application. The same applies to application-based deduction features, such as the consideration of adult children, foster children, tax class II for single parents.
Even if you have already used such an allowance in the previous year and the circumstances have not changed significantly, a new application for the new year is required. Only an already entered disability allowance will continue to be taken into account without a new application. The same applies if the disability allowance for a child has been transferred to the parents.
If the stored ELStAM are not correct, you must apply for a correction at the relevant local tax office. To do this, use the form "Correction application for electronic payslip data", which you can obtain from the tax office or online.
Since 1 January 2016, the tax allowance is generally valid for two years. If your circumstances change in your favour within the two years, you can have the allowance changed at the tax office. However, if your circumstances change to your disadvantage, you are obliged to have the allowance changed. A change may occur, for example, if you change employer, if the distance to your place of work or employment increases or decreases significantly, or if double housekeeping is established or ceases to exist (§ 39a para. 1 sentences 4-5 EStG).
How do I have allowances or changes entered in the ELStAM?
Who receives the inflation adjustment bonus?
If employers grant their employees an inflation bonus (inflation, inflation rate, rate of price increase), this is tax and social security-free up to an amount of 3,000 Euro. The condition for tax exemption is that the benefit is granted in addition to the salary already owed. The regulation applies to payments made between 26.10.2022 and 31.12.2024 (§ 3 No. 11c EStG).
Naturally, new regulations often raise questions, such as whether the payment of an inflation bonus is mandatory for employers. And, if it is paid, whether employers must distribute it equally to all employees of the company. The answer to the first question is "No, there is no obligation". The second question was answered by Parliamentary State Secretary Katja Hessel following an inquiry by Member of Parliament Fritz Güntzler (CDU/CSU) as follows:
"The tax exemption for the inflation bonus decided with § 3 No. 11 EStG does not include a regulation that the bonus must be paid to all employees. It is also a tax allowance that can be paid to employees in instalments within the benefit period" (Bundestag document 20/3987 of 14.10.2022).
Even though both the basic payment of the inflation bonus and any distribution among employees are at the employer's discretion for tax purposes, different practices may arise from collective or employment law. Employers may not arbitrarily favour certain employees or disadvantage others. If not all employees receive a bonus or if it is paid in varying amounts, there must be objective reasons for the different treatment. Otherwise, the principle of equal treatment applies under employment law.
Information on the inflation bonus can be found in the official Q&A catalogue of the Federal Ministry of Finance.
Who receives the inflation adjustment bonus?
Eigene Kündigung: Unterliegt die Abfindung der Fünftelregelung?
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit einer Abfindung verbunden – besonders wenn der Arbeitgeber kündigt. Diese Abfindung kann steuerlich begünstigt sein, nämlich durch die sogenannte Fünftelregelung. Doch was gilt, wenn Sie selbst kündigen oder ein Aufhebungsvertrag auf Ihre Initiative zurückgeht?
Was ist die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) ist eine steuerliche Vergünstigung für außerordentliche Einkünfte, zu denen auch Abfindungen zählen (§ 24 Nr. 1a EStG). Sie führt dazu, dass diese Einkünfte ermäßigt besteuert werden, um eine zu hohe Steuerbelastung durch die Einmalzahlung zu vermeiden.
Voraussetzungen für die Steuervergünstigung
Damit die Fünftelregelung angewendet werden kann, muss die Abfindung im Zusammenhang mit einem außergewöhnlichen Ereignis stehen – typischerweise die Kündigung durch den Arbeitgeber oder eine einvernehmliche Lösung unter Druck oder Konfliktlage.
Keine Steuervergünstigung bei freiwilliger Eigenkündigung
Wichtig: Kündigen Sie ohne äußeren Druck oder ohne Anstoß durch den Arbeitgeber, wird die Steuervergünstigung nicht gewährt.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie aus freien Stücken kündigen, ohne dass ein Konflikt oder eine wirtschaftliche Notlage vorliegt.
Ausnahme: Aufhebungsvertrag in Konfliktsituation
Das Finanzgericht Münster hat jedoch entschieden, dass eine Steuervergünstigung auch dann möglich ist, wenn der Arbeitnehmer selbst den Aufhebungsvertrag initiiert, aber unter Druck handelt:
- In dem entschiedenen Fall befand sich der Arbeitnehmer in einem Konflikt mit dem Arbeitgeber über seine Höhergruppierung.
- Er schlug den Aufhebungsvertrag selbst vor, handelte aber zur Vermeidung weiterer Auseinandersetzungen.
- Das Gericht sah hierin eine ausreichende Konfliktsituation, die die Anwendung der Fünftelregelung rechtfertigt.
(FG Münster vom 17.03.2017, Az. 1 K 3037/14 E, bestätigt durch BFH, Urteil vom 13.03.2018, IX R 16/17, BStBl 2018 II S. 709)
BFH bestätigt: Kein tatsächlicher Druck erforderlich bei einvernehmlicher Lösung
Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte klar: Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden und dabei eine Abfindung gezahlt wird, ist es nicht zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer unter erkennbarem Druck stand. Die einvernehmliche Lösung selbst reicht für die Steuervergünstigung aus.
Wann entfällt die Steuervergünstigung trotz Abfindung?
Der BFH hat in einem anderen Urteil (vom 06.12.2021, IX R 10/21) entschieden:
- Wird eine Abfindung nicht in einem Jahr, sondern auf mehrere Jahre verteilt ausgezahlt, entfällt die Fünftelregelung.
- Auch dann, wenn es sich um Teilleistungen (z. B. Abfindung und Startprämie) handelt, die für dasselbe Ereignis gezahlt wurden.
Sonderfall: Sprinterprämie
Eine sogenannte Sprinterprämie, die gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer freiwillig vorzeitig ausscheidet, kann als Entschädigung gelten und der Fünftelregelung unterliegen.
(Hessisches FG, Gerichtsbescheid vom 31.05.2021, Az. 10 K 1597/20)
Fazit
Auch bei eigener Initiative kann eine Abfindung steuerbegünstigt sein – entscheidend ist die tatsächliche Konfliktsituation oder eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien. Wichtig bleibt aber: Die Auszahlung muss in einem Jahr erfolgen und als Entschädigung anerkannt werden.
Eigene Kündigung: Unterliegt die Abfindung der Fünftelregelung?
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer hängt von Ihrem Wohnort ab. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 % der festgesetzten Einkommensteuer, in den übrigen Bundesländern 9 %. Die Berechnung erfolgt auf Basis der festgesetzten Einkommensteuer.
Abgeltungsteuer:
Die Kirchensteuer wird auch im Rahmen der Abgeltungsteuer in gleicher Höhe berücksichtigt. Sollten Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder Einkünfte, die nach dem Teileinkünfteverfahren versteuert werden, erzielen, wird das zu versteuernde Einkommen (zvE) für die Berechnung der Kirchensteuer gesondert ermittelt.
Kirchensteuer und Kinderfreibeträge:
- Beispiel ohne Kinderfreibetrag: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 28,51 Euro.
- Beispiel mit zwei Kinderfreibeträgen: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 9,74 Euro.
Wenn in Ihren ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) Kinderfreibeträge eingetragen sind, reduziert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie während des Jahres Kindergeld erhalten.
Kinderfreibeträge in der Einkommensteuerveranlagung:
Die Kinderfreibeträge mindern das zu versteuernde Einkommen nur, wenn der Steuervorteil höher ist als das Kindergeld. Zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden die Freibeträge jedoch fiktiv berücksichtigt.
Vorteil:
Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres berücksichtigt werden (z. B. bei Beendigung der Ausbildung oder Geburt), werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag angerechnet.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?
Das Kurzarbeitergeld und das Mutterschaftsgeld sind zwar steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass diese Lohnersatzleistungen zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen werden, obwohl sie selbst nicht versteuert werden. Der Progressionsvorbehalt kann dazu führen, dass sich Ihr Steuersatz und somit die Steuerlast auf Ihr zu versteuerndes Einkommen erhöht.
Wie wirkt sich der Progressionsvorbehalt auf meinen Steuersatz aus?
Obwohl Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld steuerfrei sind, werden sie zur Berechnung des persönlichen Steuersatzes Ihrem Einkommen hinzugerechnet. Das führt zu einem höheren Steuersatz, mit dem dann Ihr eigentliches zu versteuerndes Einkommen besteuert wird. Dies kann dazu führen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine geringere Steuererstattung erhalten.
Beispiel: Progressionsvorbehalt in der Praxis
Eine alleinerziehende Mutter verdient 26.000 Euro brutto jährlich und erhält zusätzlich 6.000 Euro Elterngeld:
- Gesamteinkommen: 32.000 Euro
- Ermittelter Steuersatz: 15,24 %
- Steuer nur auf 26.000 Euro Einkommen: 3.962 Euro
- Ohne Progressionsvorbehalt: Steuer nur 3.195 Euro
Ergebnis: Durch das Elterngeld fallen 767 Euro mehr Steuern an – obwohl es steuerfrei ist. Auch Kirchensteuer und ggf. der Solidaritätszuschlag können steigen.
Auswirkungen auf den Grundfreibetrag:
Wenn Ihr Einkommen inklusive Lohnersatzleistungen den Grundfreibetrag übersteigt, wird der erhöhte Steuersatz angewendet. Liegt das Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag, bleiben die Lohnersatzleistungen steuerfrei.
Tipp bei Rückzahlung von Lohnersatzleistungen:
Müssen Sie zu viel erhaltenes Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld zurückzahlen, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Die Rückzahlung kann Ihren Steuersatz senken (negative Progression), wodurch Sie ggf. Steuern zurückerstattet bekommen.
Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld:
Viele Arbeitgeber stocken das Kurzarbeitergeld auf 80 % oder mehr auf. Diese Aufstockungsbeträge waren zeitweise steuerfrei, solange sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld nicht mehr als 80 % des letzten Nettogehalts betrugen (Corona-Steuerhilfegesetz, bis 30.06.2022). Seit Juli 2022 sind Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld jedoch wieder steuerpflichtig.
Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?
Are there wage replacement benefits that I won't find on my income tax statement?
Yes. Wage replacement benefits that you do not receive from your employer are also not shown on your income tax statement.
Wage or income replacement benefits include in particular:
- Unemployment benefit I,
- Short-time work allowance and seasonal short-time work allowance,
- Insolvency benefit in the event of employer insolvency,
- Parental allowance under the Federal Parental Allowance and Parental Leave Act,
- Maternity benefit, maternity benefit supplement,
- Sickness, injury, and transitional benefits for disabled persons or comparable wage replacement benefits,
- Top-up amounts and partial retirement bonuses under the Partial Retirement Act or civil service law,
- Wage subsidies for older employees from the employment agency.
Important: All wage or income replacement benefits subject to the progression clause must be entered exclusively in the main tax form and no longer in Form N since 2015. You can find the section in Lohnsteuer kompakt under "Other details > Income replacement benefits".
Are there wage replacement benefits that I won't find on my income tax statement?
Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?
1. Grundsätzliches zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind grundsätzlich steuerpflichtig. Sie können jedoch vom Arbeitgeber:
- pauschal mit 15 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG) – sozialversicherungsfrei,
- oder alternativ mit 25 % pauschal versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG), ohne Kürzung der Entfernungspauschale.
Hinweis: Der pauschal versteuerte Zuschuss wird nicht dem Bruttogehalt zugerechnet und muss in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden.
In der Steuererklärung ist der Fahrtkostenzuschuss als „steuerpflichtiger Fahrtkostenersatz“ anzugeben. Das Finanzamt kürzt entsprechend die Entfernungspauschale.
2. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen (seit 01.01.2019)
Nach § 3 Nr. 15 EStG sind bestimmte Arbeitgeberleistungen steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dies gilt für:
- Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
- Fahrten zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt,
- Fahrten in ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a Satz 3 EStG).
Beispiele: Arbeitgeber zahlt 30 € für ein Monatsticket → steuerfrei. Jobticket für Fahrten zu einem Hafengelände → steuerfrei, sofern dokumentiert.
3. Verkehrsmittel, für die Steuerfreiheit gilt
Begünstigt:
- Öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr: ICE, IC, EC, Regionalzüge, Fernbusse, U-Bahn, Straßenbahn, Bus
- Deutschlandticket: Ab 01.05.2023 steuerfrei, wenn Arbeitgeber mind. 25 % bezuschusst und Zuschuss zusätzlich zum Gehalt erfolgt
- Auch Privatfahrten im ÖPNV sind begünstigt, wenn durch pauschale Tickets abgedeckt
Nicht begünstigt:
- Taxis (außer im konzessionierten Linienverkehr)
- Gecharterte Busse für Einzelfahrten
- Luftverkehr
Hinweis: Ein Taxi gilt nicht als begünstigtes öffentliches Verkehrsmittel (BFH, Urteil vom 09.06.2022 – VI R 26/20).
4. Jobticket & Sachbezüge
Der geldwerte Vorteil eines Jobtickets wird nicht auf die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge angerechnet (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Diese Freigrenze kann daher zusätzlich genutzt werden.
Begünstigte Leistungen:
- Unentgeltliche oder verbilligte Fahrkarten (z. B. Monatskarten, BahnCard 100)
- Zuschüsse zu selbst gekauften Tickets
- Freifahrten für bestimmte Anlässe (z. B. Smogalarm)
5. Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten mit dem eigenen Pkw
- Steuerpflichtig, aber pauschal mit 15 % versteuerbar (§ 40 Abs. 2 Satz 2 EStG)
- Sozialversicherungsfrei
- Nur zulässig bei zusätzlicher Zahlung zum Gehalt (keine Gehaltsumwandlung)
Beispiel: 100 € Pkw-Zuschuss zusätzlich zum Gehalt → pauschal versteuerbar, steuerfrei für den Arbeitnehmer, aber Kürzung der Entfernungspauschale erforderlich.
Alternative: Pauschalversteuerung mit 25 % (ohne Kürzung der Entfernungspauschale) kann bei längeren Wegen vorteilhafter sein.
6. Entfernungspauschale trotz Arbeitgeberleistungen
Die Entfernungspauschale kann weiterhin geltend gemacht werden:
- 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Entfernungskilometer
- 0,38 € ab dem 21. Entfernungskilometer
Bei steuerfreien Zuschüssen oder pauschaler Versteuerung mit 15 % wird die Entfernungspauschale gekürzt.
Wichtig: Die Entfernungspauschale wirkt sich nur aus, wenn sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (2024) übersteigt.
7. Firmenwagen und Entfernungspauschale
- Entfernungspauschale kann trotz Dienstwagen beansprucht werden
- Zuschlagswert für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte muss versteuert werden
- Pauschal versteuerter Zuschlagswert (15 %) kann von Werbungskosten abgezogen werden
8. Preisvorteile von Dritten
Rabatte von Fremdfirmen sind steuerfrei, wenn:
- die Fremdfirma ein eigenwirtschaftliches Interesse hat,
- die Rabatte auch fremden Dritten gewährt,
- oder die Rabattgewährung im überwiegenden Interesse des Arbeitgebers liegt.
Steuerpflichtig: wenn der Arbeitgeber bei der Vorteilsgewährung aktiv mitwirkt oder der Vorteil mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht.
Fazit: Welche Variante ist vorteilhaft?
Die Entscheidung zwischen:
- 15 %-Pauschalversteuerung (mit Kürzung der Entfernungspauschale) und
- 25 %-Pauschalversteuerung (ohne Kürzung)
hängt von der individuellen Situation ab. Bei kurzen Arbeitswegen ist die 15 %-Versteuerung oft günstiger, bei längeren Wegen kann die 25 %-Regelung steuerlich vorteilhafter sein.
Was kann ich absetzen bei Leistungen meines Arbeitgebers für Fahrten zur Arbeit?
What is a pension?
According to the definition in sect. 229 of the Social Code Book V (SGB V), pension benefits are income comparable to pensions (pension payments), insofar as they are earned due to a reduction in earning capacity or for old-age or survivors' pensions.
Pension benefits include:
- Pensions from insurance and pension institutions established for members of certain professions (e.g., doctors, architects, lawyers),
- Pensions of the company pension scheme including the supplementary pension in the civil service and the supplementary pension of the miners,
- Remuneration from the pensions of deputies, parliamentary state secretaries and ministers,
- Pension payments from a public-law employment relationship or from an employment relationship with entitlement to pension payments in accordance with civil service regulations or principles.
What is a pension?
Are my pension payments taxable?
Pension payments (retirement pay, widow's pension, orphan's pension, maintenance payments or similar) are considered income from employment under the Income Tax Act and are subject to the wage tax deduction procedure upon payment.
Since 2013, instead of the wage tax card, the pension office can electronically retrieve your wage tax deduction details from a tax administration database using your tax identification number and date of birth via ELSTAM (Electronic Wage Tax Deduction Features).
The taxation of pension payments is generally the same as that of salaries. The only difference is that an additional pension allowance is granted.
Since 01.01.2005, the taxation of retirement income (pension payments and annuities) has been re-regulated by the Retirement Income Act – AltEinkG. The core element of the Retirement Income Act is the transition from the taxation of contributions paid into retirement provision during the working phase ("upstream" taxation) to the taxation of benefits during the payout phase ("downstream" taxation). This is being implemented gradually during the transition period up to 2040; thereafter, civil service pensions and annuities will be treated equally for tax purposes.
The previously granted pension allowance is reduced annually, i.e. the later the pension begins, the lower the allowance until no pension allowance is granted for pensions starting from 2040. The flat-rate allowance for income-related expenses is 102 Euro, as with pension income.
The decisive factor for the amount of the (lifetime) allowance and the supplementary bonus to the pension allowance is the year the pension begins. The relevant percentage, the maximum amount of the pension allowance and the bonus to the pension allowance can be found in the table mentioned in § 19 para. 2 Income Tax Act (EStG).
The pension allowance and the bonus to the pension allowance apply for the entire duration of the pension payments. Regular adjustments to the pension payments do not lead to a recalculation.
However, a recalculation must be made if the pension payments increase or decrease due to the application of credit, suspension, increase, or reduction regulations. In the calendar year of the change, the highest pension allowance and bonus to the pension allowance apply.
Are my pension payments taxable?
Abfindung und Fünftelregelung – das Wichtigste zur steuerlichen Behandlung
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann für Arbeitnehmer mit einer Abfindung verbunden sein. Diese einmalige Zahlung ist steuerpflichtig, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden – mit der sogenannten Fünftelregelung.
Anspruch auf Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung
Nach § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) haben Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung, wenn sie keine Kündigungsschutzklage erheben. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
- 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Beispiel: Bei 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt sich eine Abfindung von 5 Monatsgehältern.
Auch geldwerte Vorteile (z. B. Dienstwagen oder Dienstlaptop) können in die Berechnung einfließen.
Abweichende Regelungen gelten bei Abwicklungs- oder Aufhebungsverträgen, insbesondere wenn die Initiative vom Arbeitnehmer ausgeht.
Wie funktioniert die Fünftelregelung?
Die Fünftelregelung nach § 34 EStG mindert die Steuerlast auf außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen). Seit dem Steueränderungsgesetz 2001 prüft das Finanzamt automatisch, ob die Anwendung günstiger ist.
Achtung: Bei Anwendung der Fünftelregelung besteht Abgabepflicht für die Steuererklärung.
So wird die Steuerschuld mit Fünftelregelung berechnet
- Der steuerpflichtige Teil der außerordentlichen Einkünfte (Abfindung, Jubiläumszuwendung, Vergütung für mehrjährige Tätigkeit usw.) wird aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet.
- Für das verbleibende zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer nach geltenden Steuertarif ermittelt.
- Die Abfindung durch 5 dividiert und ein Fünftel wird dem restlichen zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet.
- Für die Summe wird wiederum die Einkommensteuer nach dem Steuertarif berechnet.
- Zwischen beiden Steuerbeträgen wird die Differenz gebildet und diese mit 5 multipliziert.
- Das Ergebnis ist die Einkommensteuer auf die außerordentlichen Einkünfte.
Beispiel: Ein verheirateter Arbeitnehmer erhält 2025 eine Abfindung von 50.000 Euro. Das übrige zu versteuernde Einkommen beträgt 70.000 Euro.
- Steuer auf 70.000 Euro : 11.850 Euro
- Steuer auf 80.000 Euro : 14.990 Euro
- Differenz: 3.140 Euro
- Steuer auf Abfindung: 3.140 Euro × 5 = 15.700 Euro
- Gesamte Steuer: 11.850 Euro + 15.700 Euro = 27.550 Euro
Fünftelregelung auch bei freiwilligem Aufhebungsvertrag möglich
Auch bei einer einvernehmlichen Vertragsauflösung kann die Fünftelregelung gelten – selbst auf Initiative des Arbeitnehmers. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 13.03.2018 (Az. IX R 16/17, BStBl 2018 II S. 709) bestätigt. Ein konkreter äußerer Druck muss dabei nicht mehr festgestellt werden.
Wegfall der Fünftelregelung im Lohnsteuerverfahren ab 2025
Seit dem 1.1.2025 ist die Anwendung der Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren möglich. Dies wurde im Zuge des Bürokratieabbaus durch das Wachstumschancengesetz (vom 27.03.2024) beschlossen. Arbeitgeber führen nun keine Prüfung und Berechnung mehr durch. Die Fünftelregelung wird ausschließlich im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt.
Abfindung und Fünftelregelung – das Wichtigste zur steuerlichen Behandlung
Abfindung und Fünftelregelung: Wann gilt die ermäßigte Besteuerung?
Bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Arbeitnehmer häufig eine Abfindung. Seit 2006 unterliegt diese nicht mehr einem Steuerfreibetrag, kann jedoch weiterhin ermäßigt nach der sogenannten Fünftelregelung (§ 34 EStG) besteuert werden – unter bestimmten Voraussetzungen.
Voraussetzungen für die Anwendung der Fünftelregelung
Damit die ermäßigte Besteuerung greift, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Abfindung wird zusammengeballt in einem Kalenderjahr ausgezahlt.
- Das Jahreseinkommen mit Abfindung muss höher sein als das Einkommen, das bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erzielt worden wäre.
Ziel dieser Regelung ist es, die Progressionswirkung des Einkommensteuertarifs abzumildern, wenn durch die Abfindung außergewöhnlich hohe Einkünfte in einem Jahr entstehen.
Kein Steuervorteil bei niedriger Abfindung
Die Fünftelregelung greift nicht automatisch. Dies zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. April 2014 (Az. IX R 33/13):
Bei einem Bruttogehalt im Vorjahr von rund 140.000 Euro und einer Abfindung von 43.000 Euro liegt keine „zusammengeballte“ Einkünfteerhöhung vor.
→ Die Fünftelregelung ist nicht anwendbar.
Begründung: Das Einkommen im Abfindungsjahr war nicht höher als bei regulärer Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Es entstand daher kein progressionsbedingter steuerlicher Nachteil.
Vergleichsberechnung: „Ist-Größe“ vs. „Soll-Größe“
Ob die Fünftelregelung anwendbar ist, wird durch eine Vergleichsrechnung geprüft:
- Ist-Größe: Tatsächliches Einkommen im Jahr der Abfindung (inkl. Abfindung)
- Soll-Größe: Fiktives Einkommen bei regulärer Beschäftigung bis Jahresende (z. B. auf Basis des Vorjahreseinkommens)
Hinweis:
Übersteigt die Abfindung nicht die entgehenden Einnahmen bis Jahresende, können ggf. weitere Einnahmen berücksichtigt werden, die ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht angefallen wären – z. B. Arbeitslosengeld.
Beispiel:
Herr M. beendete sein Arbeitsverhältnis im Juni 2025 und erhielt eine Abfindung in Höhe von 35.000 Euro. Sein reguläres Jahreseinkommen hätte 70.000 Euro betragen.
Im Abfindungsjahr erzielt er nur 25.000 Euro Arbeitslohn sowie die Abfindung. Das Gesamteinkommen liegt bei 60.000 Euro – und damit unter dem Einkommen bei ungestörter Weiterarbeit.
Die Fünftelregelung kann nicht angewendet werden, da kein Progressionsnachteil entsteht.
Abfindung und Fünftelregelung: Wann gilt die ermäßigte Besteuerung?
What are remunerations for multi-year work?
A payment or advance payment for multi-year employment (e.g. severance payments) can be taxed at a reduced rate in the year of payment using the five-year method. The key factor is that the employment spans two calendar years.
The so-called five-year rule benefits extraordinary income under German tax law (§ 34 EStG). These so-called "income subject to preferential tax rates" are income earned over several years but realised and taxed in a single year.
What are remunerations for multi-year work?