Scutiri fiscale pentru voluntarii din centrele de vaccinare și testare
Voluntarii din centrele de vaccinare și testare au putut beneficia deja de facilități fiscale în anii 2020 până la 2022, iar aceste reglementări se aplică și pentru 2023.
Reglementările sunt unitare la nivel național și se referă la indemnizația de instructor și indemnizația de voluntariat. Voluntarii implicați direct în vaccinări sau teste pot utiliza indemnizația de instructor, în timp ce indemnizația de voluntariat se aplică celor care lucrează în administrare sau organizare.
Este important de reținut că facilitățile fiscale se aplică doar dacă angajatorul este o instituție de caritate sau un angajator public, nu însă pentru cabinete medicale sau centre de testare private.
Indemnizațiile de instructor și de voluntariat se aplică doar pentru activități secundare, care de obicei ocupă mai puțin de o treime din timpul de lucru al unui post cu normă întreagă sau un program de lucru săptămânal de maximum 14 ore. Aceste indemnizații sunt sume anuale și nu pot fi împărțite proporțional.
Cabinetele medicale sunt excluse de la aceste reglementări. Dacă medicii plătesc angajaților o primă pentru munca suplimentară, nu se poate aplica indemnizația de instructor sau de voluntariat.
Indemnizațiile de 3.000 Euro, respectiv 840 Euro, pot fi luate în considerare de angajator și la calculul impozitului pe salarii. În acest caz, angajatul trebuie să confirme în scris angajatorului că indemnizația respectivă nu este deja "consumată" în alt mod.
(2023): Scutiri fiscale pentru voluntarii din centrele de vaccinare și testare
Welche steuerfreien Aufwandsentschädigungen muss ich angeben?
Wenn Sie steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben, tragen Sie diese bitte ein. Dies betrifft beispielsweise Aufwandsentschädigungen, die Sie aus öffentlichen Kassen, einer Bundes- oder einer Landeskasse, erhalten haben.
Doch meist erhalten Arbeitnehmer eine steuerfreie Aufwandsentschädigung aus einer nebenberuflichen Tätigkeit. Dieses kann eine Tätigkeit sein als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder im Sportbereich oder als Künstler wie Chorleiter oder Musiker, und auch als Pfleger von kranken, alten oder behinderten Menschen können Sie eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten. Es muss sich um eine pädagogische oder eine pflegende Tätigkeit handeln.
Vergütungen für eine solche begünstigte nebenberufliche Tätigkeit bleiben bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird, für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts geleistet wird und gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dient.
Der Freibetrag von 3.000 Euro wird pro Person nur einmal gewährt, auch wenn Sie mehrere begünstigte Tätigkeiten ausüben. Er ist also personenbezogen und nicht tätigkeitsbezogen. Der Freibetrag ist ein Jahresbetrag. Daher bleiben Vergütungen bis zum Höchstbetrag auch dann steuerfrei, wenn Sie die begünstigte Tätigkeit nicht während des ganzen Jahres ausüben.
So können Sie als Unterstützer einer solchen Organisation einen Teil oder Ihre komplette Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten. Alle Beträge, die die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro übersteigen, müssen Sie allerdings versteuern. Ist Ihre Aufwandsentschädigung geringer als 3.000 Euro, können Sie nur den geringeren Betrag geltend machen.
Beispiel
Frau Meier unterrichtet an einer Musikschule und bekommt hierfür jährlich 2.800 Euro. Zusätzlich betreut sie an der Grundschule eine Turngruppe und erhält dafür noch einmal 400 Euro im Jahr. Beide Tätigkeiten werden nach § 3 Nr. 26 EStG steuerlich begünstigt, aber insgesamt nur bis zu 3.000 Euro. Die restlichen 200 Euro muss Frau Meier versteuern.
(2023): Welche steuerfreien Aufwandsentschädigungen muss ich angeben?
Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Wenn Sie im Grenzgebiet eines Landes wohnen und als Arbeitnehmer täglich zur Arbeit in das Nachbarland pendeln, sind Sie ein so genannter Grenzgänger oder Grenzpendler. Was Ihr Einkommen betrifft, gilt in den meisten Nachbarländern Folgendes: Ihr Gehalt müssen Sie in dem Land versteuern, in dem Sie arbeiten, das Einkommen bleibt in dem Land, in dem Sie wohnen, steuerfrei. Allerdings wird Ihr ausländisches Einkommen in den Progressionsvorbehalt einbezogen und erhöht auf diese Weise den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen.
Die Angaben sind in der "Anlage N" und in der "Anlage N-AUS" bzw. in der Anlage N-Gre zu machen. Die Anlage N-Gre betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.
Tipp
Wenn Sie alleinstehend sind, als Grenzgänger arbeiten und kein zusätzliches Einkommen in Deutschland haben, müssen Sie sich über den Progressionsvorbehalt in Deutschland keine Sorgen machen.
Ausnahmen: Für Frankreich, Österreich und die Schweiz gilt eine besondere Grenzgängerregelung nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
Arbeiten Sie in Frankreich oder Österreich, müssen Sie dort keine Steuern zahlen, sondern den Arbeitslohn in Ihrer deutschen Steuererklärung angeben und normal versteuern. Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes versteuern Ihr Einkommen jedoch in dem Land, in dem sie arbeiten, denn hier gilt das Kassenstaatsprinzip.
Arbeiten Sie als Grenzgänger in der Schweiz, darf Ihr Arbeitgeber eine Lohnsteuer von 4,5 Prozent erheben, die jedoch auf die Steuer in Deutschland angerechnet wird. Sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes, müssen Sie Ihr Einkommen komplett in Deutschland versteuern.
Bitte beachten Sie, dass es in der Coronazeit Besonderheiten bei den Grenzgängerregelungen gab, da sich viele Mitarbeiter im Homeoffice befunden haben und nicht täglich gependelt sind (siehe auch: Doppelbesteuerungsabkommen und andere Abkommen im Steuerbereich). Zudem werden die Doppelbesteuerungsabkommen nun nach und nach geändert bzw. sind so genannte Änderungsprotokolle vereinbart worden, wonach Homeoffice-Tage zunehmend als unschädlich gelten. Im Einzelfall sollte also genau geprüft werden, wo sich das Besteuerungsrecht befindet.
(2023): Wann muss ich Einkünfte als Grenzgänger eintragen?
Was ist die „Besondere Grenzgängerregelung“?
Diese Regelung betrifft Pendler, die in Deutschland leben und zum Arbeiten nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz pendeln. Dies ist in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen geregelt. Wenn Sie in einem dieser Länder arbeiten, müssen Sie Ihr Einkommen in Deutschland versteuern und nicht in dem Land, in dem Sie arbeiten. Das gilt jedoch nur, wenn Ihr Wohn- und Arbeitsort in der Grenzzone des entsprechenden Landes liegt. Für Frankreich beträgt die Grenzzone 20 km beiderseits der Grenze, für Österreich sind es 30 km. In der Schweiz gibt es eine solche Grenzzone nicht.
Auch mit Belgien gab es bis 2003 eine besondere Grenzgängerregelung. Doch seit 2004 gilt hier die allgemeine Regelung. Das bedeutet für Grenzgänger nach Belgien: Der Arbeitslohn ist nicht mehr im Wohnsitzstaat Deutschland, sondern im Tätigkeitsstaat Belgien zu versteuern. In Deutschland werden die Einkünfte steuerfrei gestellt, jedoch in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Hingegen gibt es für Einpendler aus Belgien nach Deutschland eine besondere Steuerregelung: Belgien als Wohnsitzstaat stellt die in Deutschland als Tätigkeitsstaat versteuerten Arbeitslöhne steuerfrei und bezieht sie lediglich in den Progressionsvorbehalt ein. Diese Einkünfte werden aber bei der belgischen Gemeindesteuer miterfasst, die als Zusatzsteuer zur Einkommensteuer zu zahlen ist. Zum Ausgleich dieser belgischen Gemeindesteuer wird die deutsche Einkommen- und Lohnsteuer, die auf diese Einkünfte entfällt, pauschal um 8 % vermindert.
(2023): Was ist die „Besondere Grenzgängerregelung“?
Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?
In der Steuererklärung müssen Sie in der "Anlage N" auch Arbeitslohn eintragen, von dem keine Lohnsteuer einbehalten wurde. Dies kommt in Betracht für Arbeitslohn von einem ausländischen Arbeitgeber, der in Deutschland steuerpflichtig ist, sowie für Arbeitslohn, der von Dritten gezahlt wurde und der Arbeitgeber nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet war.
Tipp
Solche Einnahmen ohne Steuerabzug können aufgrund des Härteausgleichs begünstigt sein, falls sie nicht mehr als 820 Euro betragen.
Wichtig: Einen Minijob müssen Sie hier nicht eintragen. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Die Einkünfte aus dem Minijob müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Möglich ist es aber auch, dass der Minijob monatlich nach Lohnsteuermerkmalen versteuert wird (ELStAM). Dann ist der Minijob auch in der Einkommensteuererklärung unter „Arbeitnehmer > Lohnsteuerbescheinigungen“ zu erklären. In diesem Fall muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Lohnsteuerbescheinigung aushändigen.
(2023): Wer bekommt Arbeitslohn ohne Steuerabzug?
Trebuie să declar mini-jobul în declarația de impozit pe venit?
Un Minijob, cunoscut și sub denumirea de job de 520 de euro, există atunci când salariul lunar nu depășește în mod regulat 520 de euro. Perioada de referință pentru determinarea salariului lunar regulat este de maximum 12 luni.
Impozite și asigurări sociale
În cazul unui Minijob, angajatorul plătește impozite și contribuții sociale forfetare. Angajatul cu activitate marginală nu plătește impozite sau contribuții de asigurare.
Declarația fiscală
Un Minijob nu trebuie, de obicei, declarat în declarația fiscală. Totuși, există o excepție dacă angajatorul nu optează pentru impozitarea forfetară a salariilor. În acest caz, angajatul primește un certificat de impozitare a salariului și trebuie să includă datele corespunzătoare în declarația sa de venit.
Ajustarea salariului minim
La 1.1.2024, salariul minim va crește la 12,41 EUR pe oră și la 1.1.2025 la 12,82 EUR pe oră. Astfel, limita pentru Minijob va crește la 538 EUR (2024) și respectiv 556 EUR (2025).
Limita de subzistență pentru Minijob poate fi depășită de maximum două ori într-un an calendaristic. O depășire este permisă doar pentru maximum două luni într-un an și nu trebuie să depășească în total 6.240 Euro (sau în cazuri excepționale până la 7.280 Euro) pe an.
(2023): Trebuie să declar mini-jobul în declarația de impozit pe venit?