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Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


6. Wesen der gemeinsamen Verantwortlichkeit / Geltendmachung von Betroffenenrechten

Facebook und Instagram: Mit der Vereinbarung, die wir mit Facebook und Instagram für unsere Facebook- und Instagram Auftritte haben, erkennen die Betreiber die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit mit Blick auf sog. Insights-Daten an und übernimmt wesentliche datenschutzrechtliche Pflichten zur Information von Betroffenen, zur Datensicherheit und zur Meldung von Datenschutzverstößen. Außerdem ist in der Vereinbarung mit Facebook festgelegt, dass Facebook primärer Ansprechpartner bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 15 – 22 DS-GVO) ist. Denn als Anbieter des sozialen Netzwerkes, verfügt Facebook allein über die unmittelbaren Zugriffsmöglichkeiten auf erforderliche Informationen und kann zudem unmittelbar etwaige erforderliche Maßnahmen ergreifen und Auskunft geben. Sollte dennoch unsere Unterstützung erforderlich sein, können wir jederzeit kontaktiert werden.

YouTube: Die Vereinbarung, die wir mit Google in Bezug auf unseren YouTube-Kanal geschlossen haben, sieht vor, dass Sie Ihre Betroffenenrechte gegenüber uns und Google geltend machen können.

LinkedIn: Die Vereinbarung, die wir mit LinkedIn geschlossen haben, legt fest, dass LinkedIn uns informieren wird, sobald ein Betroffener seine Betroffenenrechte (Art. 15 – 22 DSGVO) wahrnimmt. Bei der Beantwortung von Auskunftsansprüchen wird LinkedIn unterstützend tätig. Ihre Betroffenenrechte können Sie gegenüber uns und LinkedIn geltend machen. 

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