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Field help: (2013) Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

This text refers to the Steuererklärung 2013. You can find the version for the Steuererklärung 2025 at:
(2025): Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Beiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke i.S. § 51 AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Spenden bis 200 Euro reicht den meisten Finanzämtern der Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug aus.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten können:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfee.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsverein
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

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"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

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