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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: (2016) Type of earnings

This text refers to the Steuererklärung 2016. You can find the version for the Steuererklärung 2025 at:
(2025): Type of earnings

Tragen Sie hier ein, welche Einkommensersatzleistungen Sie im 2016 erhalten haben. Ist Ihre Einkommensersatzleistung nicht in der Auswahlliste enthalten, können Sie auch eine beliebige Bezeichnung eintragen.

Zu den Lohn- bzw. Entgeltersatzleistungen zählen:

  • Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Krankengeld
  • Elterngeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • Übergangsgeld
  • Altersübergangsgeld
  • Unterhaltsgeld als Zuschuss
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt
  • Eingliederungshilfe
  • Verletztengeld
  • Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Pflegeunterstützungsgeld ab 2015 (§ 44a Abs. 3 SGB XI).

Die Ersatzleistungen sind grundsätzlich steuerfrei. Allerdings werden die Beträge bei der Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes berücksichtigt. Den Vorgang nennt man Progressionsvorbehalt.

Nicht anzugeben brauchen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Mehraufwandsentschädigung für 1 Euro-Jobs, Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung, Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Streikgelder, der Gründungszuschuss für Existenzgründer sowie das Pflegeunterstützungsgeld ab 2015. Diese Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026