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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: Did you have a different entitlement to child benefit in 2025?

Wählen Sie "ja", wenn für das Kind im Jahr 2025 nicht das reguläre deutsche Kindergeld für das gesamte Jahr ausgezahlt wurde.

Das ist insbesondere der Fall, wenn:

  • kein deutsches Kindergeld gezahlt wurde,
  • deutsches Kindergeld nur für einen Teil des Jahres gezahlt wurde oder
  • ein Anspruch auf vergleichbare (meist ausländische) Familienleistungen bestand.
Wann liegt ein abweichender Anspruch vor?

Abweichendes deutsches Kindergeld

Ein abweichender Anspruch liegt vor, wenn das deutsche Kindergeld im Jahr 2025 nicht für alle Monate bestand.

Typische Fälle sind:

  • Zuzug nach Deutschland: Kindergeldanspruch entsteht erst ab einem späteren Monat
  • Wegzug aus Deutschland: Kindergeldanspruch endet vor Jahresende

Beispiel: Zuzug im April 2025, Kindergeld wird erst ab Juli gezahlt. → ja, da kein voller Jahresanspruch.

Kein deutsches Kindergeld

Kein Anspruch auf deutsches Kindergeld besteht insbesondere dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

  • Das Kind lebt dauerhaft außerhalb der EU/EWR
  • Es fehlt ein erforderlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes
  • Weitere Voraussetzungen für deutsches Kindergeld liegen nicht vor

Beispiel: Kind lebt ganzjährig in Thailand. → ja, da kein Anspruch auf deutsches Kindergeld.

Anspruch auf vergleichbare Leistungen

Ein Anspruch auf vergleichbare Leistungen liegt vor, wenn für das Kind im Jahr 2025 eine ausländische staatliche Familienleistung bestand, die dem deutschen Kindergeld entspricht.

Dies betrifft insbesondere Leistungen:

  • aus einem EU- oder EWR-Staat oder
  • aus der Schweiz.

Beispiel: Kind lebt in Polen, polnisches Familiengeld wird gezahlt. → ja, da eine vergleichbare Leistung gezahlt wurde.

Wann „Nein“ auswählen?

Wählen Sie "nein", wenn für das Kind im gesamten Jahr 2025 durchgehend deutsches Kindergeld in voller Höhe bestand und keine ausländischen Leistungen relevant waren.

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