Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung
Digitale Datenübermittlung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Pflegekosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Pflegekosten

Pflegekosten können entweder als außergewöhnliche Belastungen und/oder als Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Wenn Sie eine Person unentgeltlich pflegen, können Sie den Pflegepauschbetrag in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine höheren Ausgaben haben als 600 bis 1.800 Euro haben, ist das auch die beste Lösung für Sie. Sind Ihre Ausgaben höher, können anstatt des Pflegepauschbetrages die tatsächlichen Kosten als Pflegekosten geltend gemacht werden.

Der Pauschbetrag beträgt

  • bei Pflegegrad 2: 600 Euro
  • bei Pflegegrad 3: 1.100 Euro
  • bei Pflegegrad 4 oder 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro

Die Erfassung aller Aufwendungen erfolgt im Bereich "Haushaltsnahe Dienstleistungen > Pflege-/Betreuungsleistungen", so dass die Kosten auch der gepflegten Person zugeordnet werden können

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026