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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2013) Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2020. Die Version die für die Steuererklärung 2020 finden Sie unter:
(2023): Bezeichnung des Gebäudes/Objekts

Geben Sie hier bitte an, wo sich das von Ihnen und/oder Ihrem Partner gemietete Gebäude bzw. die Eigentumswohnung befindet, in der Sie und/oder Ihr Partner einzelne Räume bzw. Wohnungen untervermietet haben.

Vorübergehende Untervermietung

Vermieten Sie einzelne Räume in Ihrer selbst genutzten, eigenen oder gemieteten Wohnung, dann erzielen Sie grundsätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die in der Steuererklärung anzugeben sind.

Eine Ausnahme besteht nur bei einer vorübergehenden Vermietung einzelner Räume. Aus Vereinfachungsgründen brauchen Sie Mieteinnahmen von weniger als 520,00 Euro im Veranlagungszeitraum nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Wichtig: Der Betrag von 520,00 Euro ist kein Freibetrag, d.h. übersteigen Ihre Mieteinnahmen diesen Betrag, müssen Sie in der Steuererklärung die gesamten Einnahmen angeben.

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