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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2019) Gehörte <%0500107%> 2019 zu Ihrem Haushalt?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Gehörte <%0500107%> 2019 zu Ihrem Haushalt?

Geben Sie bitte an, ob das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte.

Wichtig: Das Kind gehört auch dann zu Ihrem Haushalt, wenn es vorübergehend auswärtig untergebracht war oder wenn Sie zusammen mit dem Kind z.B. bei den Eltern oder Schwiegereltern gelebt haben. Außerdem kann ein Kind auch zu mehreren Haushalten gehören, z.B. wenn die Eltern getrennt leben und das Kind abwechselnd sowohl bei der Mutter als auch beim Vater wohnt.

Wenn das Kind im vergangenen Jahr zu Ihrem Haushalt gehörte, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit die Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen oder auch ggf. den Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Anspruch zu nehmen.

Gehörte das Kind nicht zu Ihrem Haushalt werden die Kinderbetreuungskosten in der Regel nicht vom Fiskus anerkannt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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