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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: (2013) Kontoführungsgebühren

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2013. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Wenn Sie höhere Ausgaben als 16 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen wollen, müssen Sie die Gebühren für das Führen Ihres Gehaltskontos nachweisen.

Grundsätzlich sind die Gebühren nur zu dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchungen der beruflichen Gehaltsgutschriften oder auf beruflich veranlasste Überweisungen entfällt.

Der private Gebührenanteil für die Nutzung des Kontos ist grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026