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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: (2015) Mieszkał 2015 w Hauhalt innej osoby?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Mieszkał 2015 w Hauhalt innej osoby?

Wählen Sie "Ja", wenn Sie ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt haben.

Erläuterung: Sie gelten als "alleinstehend", wenn Sie ledig sind. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner/in "nur" zusammenleben, sind Sie ebenfalls "alleinstehend". Außerdem sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen, d.h. Kinder, die mit Ihnen zusammenleben, müssen Sie nicht angeben.

Wichtig: Im Fall eines gemeinsamen Haushalts mit weiteren Personen wird der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammenlebenden Personen aufgeteilt.

Wenn Sie "Nein" auswählen und nicht mit einer anderen Person im selben Haushalt leben, dann erhalten Sie den Höchstbetrag alleine.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026