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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: (2016) Kwota

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Kwota

Geben Sie hier die Höhe der gezahlten Aufwendungen an.

Abzugsfähig sind 30 % der gesamten Aufwendungen, maximal 5.000 Euro pro Kind. Sie können also maximal Schulgeldzahlungen in Höhe von insgesamt 16.666 Euro pro Jahr und Kind geltend machen.

Beträge für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung sind nicht als Schulgeld abzugsfähig. Sollten die geleisteten Zahlungen derartige Aufwendungen beinhalten, muss dieser Anteil von den Zahlungen abgezogen werden.

Nicht begünstigt sind Nachhilfeeinrichtungen, Musikschulen, Sportvereine oder Ferienkurse sowie Studiengebühren für Hoch- oder Fachhochschulen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026