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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: (2016) Byłem członkiem podlegającym podatkowi kościelnemu w roku 2016.

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2016. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Byłem członkiem podlegającym podatkowi kościelnemu w roku 2016.

Haben Sie einer Religionsgemeinschaft das ganze Jahr angehört bzw. wenn Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig waren, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem Anfang des auf den Beginn der Religionszugehörigkeit folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im vergangenen Jahr geben Sie als "bis"-Datum den Tag des Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Je nach dem wird dann vom Finanzamt automatisch das Ende der Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026