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pomoc w wypełnieniu pola: (2017) Darowizny na cele uprzywilejowane podatkowo

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2017. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Darowizny na cele uprzywilejowane podatkowo

Setzen Sie hier ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Mitgliedsbeiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden.

Bei Spenden bis 200 Euro genügt der Zahlungsbeleg oder der Kontoauszug.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfe e.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)
  • Musikvereine (nicht Mitgliedsbeiträge)

Wichtig: Mitgliedsbeiträge für freizeitnahe Vereine, wie Sport-, Heimat-, Tierzucht-, Gesangs- und Musikvereine o.ä., werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026