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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


pomoc w wypełnieniu pola: Czy życzą sobie Państwo innego podziału kwoty maksymalnej?

Wählen Sie "nein", wenn der Höchstbetrag gleichmäßig auf alle alleinstehenden Personen im Haushalt aufgeteilt werden soll.

Wählen Sie "ja", wenn Sie eine abweichende Aufteilung des Höchstbetrags wünschen und die andere Person dem zustimmt.

Beispiel: Leben zwei alleinstehende Personen ganzjährig in einem Haushalt zusammen, können die jeweiligen Höchstbeträge (z. B. für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- oder Handwerkerleistungen) insgesamt nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Aufteilung erfolgt in diesem Fall grundsätzlich hälftig (50:50).

Sind beide Personen gemeinsam Arbeitgeber (z. B. bei einer Haushaltshilfe) oder gemeinsam Auftraggeber für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen oder Handwerkerleistungen, kann jede Person ihre tatsächlichen Aufwendungen grundsätzlich nur bis zur Hälfte des Abzugshöchstbetrags geltend machen.

Eine abweichende Aufteilung ist möglich, wenn beide Personen einvernehmlich zustimmen und dies dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt wird.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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