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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ajutor pentru completare: (2012) Sonstige Bezüge
(z.B. Lohnersatzleistungen oder Sozialhilfe)

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn die unterstützte Person im Unterstützungszeitraum sonstige Bezüge erhalten hat, darunter fallen u.a.:

  • Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld, insoweit dieses den Mindestbetrag von monatlich 150 Euro (bei 24 Monaten Bezug) oder 300 Euro (bei 12 Monaten Bezug) übersteigt.
  • als Zuschuss gewährte Ausbildungsbeihilfen von privaten Unternehmen ("Stipendien")
  • Wohngeld
  • pauschal besteuerter Arbeitslohn (z.B. aus einem 450-Euro-Job)
  • steuerfreie Einnahmen, z.B. der steuerfreie Teil einer Rente
  • ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie
  • Versorgungsbezüge bis zur Höhe des Versorgungsfreibetrages (darüber hinaus sind Versorgungsbezüge bei den "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" zu erfassen.

Nicht zu den Bezügen gehören Unterhaltsleistungen der Eltern, das Erziehungsgeld, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der Sparer-Pauschbetrag und die Übungsleiterpauschale nach §3 Nr. 25 EStG sowie steuerfrei Aufwandsentschädigungen nach §3 Nr. 12, 13 EStG.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen. Auch Ehepaare sind hier gut aufgehoben."

Finanztip 04/2026

WirtschaftsWoche

"Der Pionier für Online-Steuererklärungen bietet Nutzern nun zusätzlich einen Import ihres digitalen Steuerbescheids und prüft auch die dort enthaltenen Daten automatisch auf Optimierungspotenzial."

WirtschaftsWoche 16/2026

Chip

"Neben einer KI-gestützten Steuerhilfe sind die Bescheidprüfung und eine effizientere digitale Kommunikation mit dem Finanzamt hinzugekommen. [...] Neben Lohnsteuerbescheinigungen kann der Cloud-Dienst nun auch Rechnungen erkennen und verarbeiten."

Chip 04/2026