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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe: (2022) Anzahl Tage

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2022. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Anzahl Tage

Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie bei Reisen mit Übernachtung aus beruflichen Gründen rund um die Uhr (also von 0 Uhr bis 24 Uhr) von Ihrer Wohnung abwesend waren.

In diesem Fall steht Ihnen in Deutschland ein Verpflegungspauschbetrag von 24 Euro zu. Im Ausland gibt es je nach Land länderspezifische Pauschbeträge.

Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit der Rückkehr dorthin. Wodurch die Abwesenheit verursacht war (Arbeitszeit, Stau oder andere Gründe), spielt dabei keine Rolle.

Besuchen Sie vor Beginn der Auswärtstätigkeit noch Ihre "erste Tätigkeitsstätte", dann beginnt die Abwesenheit erst mit dem Verlassen dieses Ortes.

Wichtig: Sie können Verpflegungspauschbeträge abrechnen für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 (max. für 91 Tage für die einzelne Auswärtstätigkeit). Für Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, z.B. Wochenenden, Feiertage, Urlaub oder Krankheit, erhalten Sie keinen Verpflegungspauschbetrag.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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