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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ajutor pentru completare: (2013) Kontoführungsgebühren

Acest text se referă la Steuererklärung 2013. Versiunea pentru Steuererklärung 2025 o puteți găsi la:
(2025): Kontoführungsgebühren

Kontoführungsgebühren werden von den Finanzämtern immer mit einem Pauschbetrag in Höhe von 16 Euro pro Jahr als Werbungskosten ohne Nachweis anerkannt.

Wenn Sie höhere Ausgaben als 16 Euro pro Jahr in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen wollen, müssen Sie die Gebühren für das Führen Ihres Gehaltskontos nachweisen.

Grundsätzlich sind die Gebühren nur zu dem Teil abzugsfähig, der auf die Buchungen der beruflichen Gehaltsgutschriften oder auf beruflich veranlasste Überweisungen entfällt.

Der private Gebührenanteil für die Nutzung des Kontos ist grundsätzlich nicht abzugsfähig.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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