Ajutor pentru completare:
Tipul certificatului
Wählen Sie hier die Art der Steuerbescheinigung aus, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben möchten. Je nach Auswahl werden die passenden Eingabefelder für Ihre Kapitalerträge eingeblendet.
Steuerbescheinigung für Privatkonten/-depots
Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise von Ihrer Bank oder Ihrem Broker. Sie enthält Informationen zu Zinsen, Dividenden, Gewinnen aus Wertpapierverkäufen sowie zu einbehaltener Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Es handelt sich meist um inländische Kapitalerträge, auf die bereits Steuern einbehalten wurden.
Steuerbescheinigung für eine Lebensversicherung
Gilt für Erträge aus Lebensversicherungen, zum Beispiel Auszahlungen oder Überschüsse. Diese können steuerpflichtig sein, wenn bestimmte Voraussetzungen (z. B. Mindestlaufzeit oder Alter bei Auszahlung) nicht erfüllt sind.
Zinsen vom Finanzamt auf Steuererstattungen
Zinsen nach § 233a AO gelten als steuerpflichtige Kapitalerträge. Sie werden nicht automatisch übernommen und müssen von Ihnen manuell eingetragen werden.
Sonstige Steuerbescheinigung (ohne deutschen Steuerabzug)
Wählen Sie diese Option bei Bescheinigungen, die nicht in die oben genannten Kategorien passen – zum Beispiel bei ausländischen Kapitalerträgen oder Erträgen ohne deutschen Steuerabzug.
Alle Eingabefelder anzeigen
Wählen Sie diese Option, wenn Sie alle Kapitalerträge manuell eingeben möchten – unabhängig davon, ob Sie eine Steuerbescheinigung besitzen oder nicht.
Belegvorhaltepflicht: Sie müssen Steuerbescheinigungen nicht mehr mit der Steuererklärung einreichen. Sie sind nur auf Anfrage des Finanzamts vorzulegen.
Ausnahme: Die Bescheinigung muss beigefügt werden, wenn
- Verluste geltend gemacht werden oder
- einbehaltene Steuern angerechnet werden sollen.