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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: (2015) Ergebnis lt. eigener Ermittlung

This text refers to the Steuererklärung 2015. You can find the version for the Steuererklärung 2024 at:
(2024): Ergebnis lt. eigener Ermittlung

Geben Sie hier den Gewinn oder Verlust aus Ihrer selbständig ausgeübten haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit gemäß Ihrer gesondert erstellten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder gemäß Ihrer Bilanz an. In der Anlage EÜR (Einnahmeüberschussrechnung) müssen Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einnahmen und Ausgaben machen.

Kennzeichnen Sie einen Verlust durch ein vorangestelltes Minus-Zeichen ("-").

Hinweis: Mittels der Anlage "Einnahmenüberschussrechnung - Anlage EÜR" wird die Gewinnermittlung von Seiten der Finanzbehörde standardisiert. Die Anlage EÜR müssen Sie nur abgeben, wenn die Betriebseinnahmen für ein Unternehmen oberhalb der Grenze von 17.500 Euro liegen und der Gewinn nicht durch Bilanzierung (echte Buchführung) ermittelt wird.

Hinweis: Insbesondere Kleinunternehmer mit Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro jährlich können ihren Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) formlos ermitteln und einreichen. Dafür reicht zum Beispiel eine tabellarische Aufstellung, die Sie z.B. per Excel erstellen.

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