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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Feldhilfe:

Können negative Einkünfte im Verlustjahr 2024 nicht mit anderen positiven Einkünften ausgeglichen werden, wird der "Gesamtbetrag der Einkünfte" negativ. Dieser Betrag kann dann in das Vorjahr zurückgetragen werden.

Wenn Sie im Steuerjahr 2024 negative Einkünfte erzielt haben, können Sie diese nach 2023 zurücktragen und geben diese hier an.

Wenn Sie sich zum Verlustrücktrag nicht äußern, trägt das Finanzamt den Verlust von Amts wegen bis in Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte des Vorjahres zurück. Dort wird der Verlust noch vor den Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" abgezogen, sodass die Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen usw. sich im Vorjahr steuerlich nicht mehr auswirken.

Hinweis: Negative Einkünfte werden in der Berechnung von Lohnsteuer kompakt derzeit nicht berücksichtigt.

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