Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sigur. Rapid. De încredere.  
Transmiterea digitală a datelor - conform art. 87c Codul fiscal
Transmiterea digitală a datelor

 

Întreaga lume a cunoștințelor fiscale

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Ajutor pentru completare: Cheltuieli forfetare de afaceri pentru anumite grupuri profesionale

In bestimmten Fällen können Sie eine Betriebsausgabenpauschale geltend machen. Wenn Sie diese Pauschale nutzen, dürfen Sie keine weiteren Betriebsausgaben ansetzen. Ergänzende Angaben zu Rücklagen oder stillen Reserven sind dann ebenfalls nicht erforderlich.

Anstelle der nachgewiesenen Betriebsausgaben können Sie in folgenden Fällen eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen:

  • bei hauptberuflicher selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit:
    30 % der Betriebseinnahmen, höchstens 3.600 Euro jährlich
  • bei nebenberuflicher wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit – einschließlich Vortrags-, Lehr- oder Prüfungstätigkeit:
    25 % der Betriebseinnahmen, höchstens 900 Euro jährlich
  • als Tagesmutter:
    Betriebsausgabenpauschale von 400 Euro pro Monat und betreutem Kind (BMF-Schreiben vom 06.04.2023)
  • bei nebenberuflicher steuerbegünstigter Tätigkeit als Ausbilder, Übungsleiter, Dirigent, Chorleiter, Betreuer, Kirchenmusiker, Künstler, Prüfer, Jugendleiter, Ferienbetreuer usw.:
    3.000 Euro jährlich (sog. Übungsleiterfreibetrag, § 3 Nr. 26 EStG). Die Tätigkeit muss im Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgen.
  • bei nebenberuflicher ehrenamtlicher Tätigkeit als Funktionär, Vorstand, Feuerwehrgerätewart, Zeugwart usw.:
    840 Euro jährlich (sog. Ehrenamtsfreibetrag, § 3 Nr. 26a EStG)
  • bei steuerbegünstigter Tätigkeit als rechtlicher Betreuer, Vormund oder Pfleger:
    3.000 Euro jährlich (sog. Betreuerfreibetrag, § 3 Nr. 26b EStG)

Lohnsteuer kompakt: Liegen Ihre Einnahmen aus einer begünstigten Nebentätigkeit unter 3.000 Euro (Übungsleiterpauschale) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale), können Sie in der Regel auf einen Eintrag verzichten. Nur bei höheren Einnahmen tragen Sie die Einnahmen als Betriebseinnahmen und den entsprechenden Freibetrag als Betriebsausgabenpauschale ein.

Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

Focus
Computer Bild
Börse online
Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt