Ce este o rentă viageră legală?
Eine gesetzliche Leibrente ist eine gleichbleibende Zahlung, die lebenslang an eine Person gebunden ist. Dazu zählen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Diese Renten werden nur teilweise besteuert, wobei der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.
Besteuerungsanteil und steuerfreier Rentenbetrag
Wenn Sie 2025 in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 83,5 %. Der steuerfreie Teil der Rente wird im Folgejahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert. Rentenerhöhungen, die aufgrund von Anpassungen erfolgen, werden jedoch in voller Höhe versteuert.
Mitteilung ans Finanzamt
Rentenbezieher können bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ anfordern. Diese Mitteilung enthält die relevanten Daten für die Steuererklärung und wird in den folgenden Jahren automatisch zugesandt. Ein zusätzlicher Eintrag des Besteuerungsanteils in der Steuererklärung ist nicht erforderlich.
Arten von Leibrenten
Zu den Leibrenten gehören insbesondere:
- Altersrenten
- Erwerbsminderungsrenten
- Berufsunfähigkeitsrenten
- Witwen-/Witwerrenten
- Waisenrenten
- Erziehungsrenten
Auch einmalige Leistungen wie Sterbegeld oder Abfindungen von Kleinbetragsrenten sind anzugeben.
Sonderregelungen für Verfolgte des NS-Regimes
Sollten in der Rentenberechnung Zeiten aufgrund von Verfolgung im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) berücksichtigt worden sein, informieren Sie das Finanzamt formlos. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Verstorbene als Verfolgter anerkannt war. Das Finanzamt prüft, ob diese Renten steuerfrei sind.
Ce este o rentă viageră legală?
Cum se impozitează pensia statuară?
Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die gesetzliche Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert. Das bedeutet, dass ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, während der Rest steuerfrei bleibt. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.
Besteuerungsanteil:
- Renteneintritt vor 2005: 50 % steuerfreier Anteil.
- Renteneintritt 2005 bis 2025: Der Besteuerungsanteil steigt jedes Jahr. Für 2025 beträgt er 83,5 %.
- Renteneintritt ab 2026: Der Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht ab 2058 dann 100 %.
Berechnung des Rentenfreibetrags:
- Im ersten und zweiten Rentenjahr wird die Rente mit dem festgelegten Besteuerungsanteil versteuert.
- Ab dem dritten Jahr bleibt der Rentenfreibetrag konstant und lebenslang unverändert.
- Rentenerhöhungen sind ab dem dritten Jahr voll steuerpflichtig.
Beispiel
Hans Müller ging 2009 in Rente und erhielt 2025 eine Rente von 12.000 Euro. Bei einem Besteuerungsanteil von 58 % sind 6.960 Euro steuerpflichtig. Sein Freibetrag beträgt 5.040 Euro. Solange seine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) liegen, muss er keine Steuererklärung abgeben.
Werbungskosten:
- Das Finanzamt zieht automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro ab.
- Höhere Ausgaben (z. B. Steuerberatung oder Rentenberatung) können geltend gemacht werden, müssen aber nachgewiesen werden.
Beispiel für 2024
Geht Herr Müller erst 2025 in Rente und bezieht eine Jahresrente von 15.000 Euro, wären 12.525 Euro steuerpflichtig (83,5 %). Da er den Grundfreibetrag überschreitet, müsste er eine Steuererklärung abgeben.
Wichtig: Der Rentenfreibetrag bleibt auch bei Rentenanpassungen gleich und bezieht sich auf einen festen Betrag. Künftige Rentenerhöhungen müssen daher voll versteuert werden.

Cum se impozitează pensia statuară?
Was bedeutet die Öffnungsklausel?
Was bedeutet die Öffnungsklausel?
Die Öffnungsklausel bezieht sich auf die nachgelagerte Besteuerung und soll eine ungerechte Übersteuerung vermeiden. Selbständige, die über mehrere Jahre freiwillig höhere Beiträge an ein berufsständisches Versorgungswerk gezahlt haben, können von der Öffnungsklausel profitieren, wenn ihre Beiträge über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung lagen.
Beitragsbemessungsgrenze und freiwillige Zahlungen
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu berechnet und legt fest, bis zu welchem Einkommen Rentenversicherungsbeiträge erhoben werden. Für Einkommen über dieser Grenze sind normalerweise keine Beiträge fällig, es sei denn, man leistet freiwillige Zahlungen – beispielsweise als Selbständiger.
Steuerliche Problematik
Ein Selbständiger hat freiwillig höhere Beiträge aus seinem versteuerten Einkommen gezahlt und erhält im Ruhestand eine höhere Rente. Ohne Öffnungsklausel müsste diese Rente mit dem vollen Besteuerungsanteil (im Jahr 2025: 83,5 %) versteuert werden, was zu einer zu hohen Besteuerung führen könnte.
Nutzung der Öffnungsklausel
Um dies zu vermeiden, kann der Rentner die Rente in einen freiwilligen und einen gesetzlichen Teil aufteilen lassen, sofern er mindestens zehn Jahre vor dem 31.12.2004 die höheren Beiträge gezahlt hat. Der Anteil der Rente, der auf den erhöhten Beiträgen basiert, wird dann mit dem günstigeren Ertragsanteil besteuert.
Beispiel
Ein Rentner bezieht seit seinem 65. Lebensjahr eine Rente von 1.500 Euro monatlich. Wenn er nachweisen kann, dass 30 % der Rente auf erhöhten Beiträgen beruhen, wird diese Aufteilung vorgenommen:
- 70 % der Rente (1.050 Euro) werden normal besteuert.
- 30 % der Rente (450 Euro) werden mit einem Ertragsanteil von 18 % besteuert.
Ergebnis: Es müssen nur 8.280 Euro versteuert werden, anstatt 10.440 Euro ohne Öffnungsklausel.
Berechnung des Ertragsanteils
Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rentenzahlung:
- 64 Jahre: 19 %
- 65-66 Jahre: 18 %
- 67 Jahre: 17 %
Tipp zur Nutzung der Öffnungsklausel
Betroffene sollten beim Rentenantrag sicherstellen, dass der Teil der Rente, der auf den erhöhten Beiträgen beruht, korrekt aufgeteilt wird. Die Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers enthält alle notwendigen Informationen für das Finanzamt.
Was bedeutet die Öffnungsklausel?
Ce cheltuieli aferente pot deduce ca pensionar?
Chiar și ca pensionar, puteți deduce cheltuielile legate de pensia dumneavoastră în declarația fiscală ca cheltuieli profesionale. Dacă ați avut cheltuieli profesionale care sunt în total sub 102 Euro, nu merită să le introduceți. Biroul fiscal ia automat în considerare o sumă forfetară pentru cheltuieli aferente de 102 Euro, această sumă este dedusă imediat din veniturile dumneavoastră. Această sumă forfetară este luată în considerare pentru toate pensiile și toate veniturile care trebuie declarate ca alte venituri. Este o sumă anuală care nu este redusă, chiar dacă condițiile nu au fost îndeplinite pe tot parcursul anului sau dacă nu au fost înregistrate venituri pentru întregul an. Suma forfetară pentru cheltuieli aferente este legată de persoană și se acordă separat fiecărui soț, de îndată ce acesta are veniturile corespunzătoare.
Sfat: Dacă aveți cheltuieli mai mari care depășesc suma forfetară de 102 Euro, merită cu siguranță să le introduceți. Totuși, ar trebui să aveți la îndemână și dovezile și să le atașați la declarația fiscală. Dacă aveți cheltuieli pentru un consultant fiscal, biroul fiscal recunoaște doar costurile ca cheltuieli profesionale care sunt legate de pensia dumneavoastră. De aceea, rugați consultantul fiscal să specifice separat în factura sa partea care se referă direct la pensia dumneavoastră.
Ca cheltuieli profesionale puteți deduce, de exemplu, cheltuieli pentru un
- consilier de pensii,
- avocat în caz de litigii privind pensia,
- consultant fiscal (doar pentru anexa R), dar și
- costuri legate de solicitarea unei pensii (costuri de transport, rechizite de birou, poștă, costuri telefonice)
- taxe judiciare, dacă procesul se referă la pensia dumneavoastră
- cotizații sindicale pe care le plătiți ca pensionar
- taxă forfetară de administrare a contului de 16 Euro pe an
Dacă nu sunteți sigur dacă biroul fiscal va recunoaște o anumită cheltuială, pur și simplu declarați-o și atașați dovezile. Astfel, decide funcționarul fiscal.
Ce cheltuieli aferente pot deduce ca pensionar?
Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?
Das Alterseinkünftegesetz von 2005 regelt die Besteuerung von Renten und betrifft sowohl Rentner, die bereits 2005 in Rente waren, als auch zukünftige Rentner. Die steuerliche Belastung für Neurentner steigt jedes Jahr, gleichzeitig gibt es jedoch auch Vorteile für Arbeitnehmer durch steuerlich begünstigte Altersvorsorge.
Steuerlich begünstigte Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen als Altersvorsorge anerkannt, insbesondere die Basis-Rente oder Rürup-Rente. Beiträge zu privaten Rentenversicherungen sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie eine lebenslange Rente bieten. Der Versicherte muss bei Rentenbeginn mindestens 60 Jahre alt sein. Für Verträge ab 2012 darf die Rentenzahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. Dies stellt sicher, dass die Produkte ausschließlich der Altersvorsorge dienen.
Besteuerung von Renten
Seit 2005 werden 50 % der Alterseinkünfte besteuert. Zwischen 2006 und 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2023 steigt der Besteuerungsanteil für Neurentner jedoch nur noch um einen halben Prozentpunkt jährlich. Renten, die ab 2025 beginnen, haben somit einen Besteuerungsanteil von 83,5 %. Der volle Besteuerungsanteil von 100 % wird erstmals 2058 erreicht.
Urteil zur Doppelbesteuerung
Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Renten nur in Einzelfällen möglich ist. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält der BFH für rechtens, auch den begrenzten Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen und die teilweise Steuerbefreiung der Renten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 die Verfassungsbeschwerden gegen die BFH-Urteile abgewiesen, da sie nicht hinreichend begründet waren.
Was folgt für Betroffene?
Das Bundesfinanzministerium hat verfügt, Steuerbescheide in Sachen "Rentenbesteuerung" ab sofort nicht mehr vorläufig ergehen zu lassen (BMF-Schreiben vom 10.3.2025, IV D 1 - S 0338/00083/001/081 und IV C 4 - S 2255/00236/011/001).
Aber: Aktuell befasst sich der BFH erneut mit einer möglichen Doppel- oder Übermaßbesteuerung von Renten (Az. X R 9/24). Rentner sollten daher ihre Einsprüche aufrechterhalten oder neu einlegen.
Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?