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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Field help: (2014) Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

This text refers to the Steuererklärung 2014. You can find the version for the Steuererklärung 2025 at:
(2025): Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Setzen Sie hier bitte ein Häkchen, um Angaben zu Ihren Spenden und Beiträgen für steuerbegünstigte Zwecke zu machen. Steuerbegünstigte Zwecke i.S. § 51 AO sind gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke

Spenden zu diesem Zweck können bis zu einer Höhe von 20% des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben abgezogen werden. Bei Spenden bis 200 Euro reicht den meisten Finanzämtern der Zahlungsbeleg oder eine Kopie der Abbuchung vom Kontoauszug aus.

Beispiele für Organisationen, die als steuerbegünstigt gelten können:

  • SOS Kinderdörfer e.V.
  • Deutsches Rotes Kreuz e.V.
  • Ärzte ohne Grenzen e.V.
  • Tierärzte ohne Grenzen e.V.
  • Aktion Deutschland Hilft e.V.
  • Aktionsgruppe Kinder in Not e.V.
  • Albert-Schweitzer-Kinderdorf Hessen e.V.
  • Gesellschaft für bedrohte Völker e.V.
  • World Vision Deutschland e.V.
  • Deutscher Caritasverband e.V.
  • Deutscher Tierschutzbund e.V.
  • Kindernothilfee.V.
  • Welthungerhilfe e.V.
  • UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
  • Deutsches Katholisches Blindenwerk e.V.
  • Deutsches Blindenhilfswerk e.V.
  • Beratungsstellen für Drogensüchtige
  • Forschungsinstitute
  • Kunstausstellungen
  • Kunstsammlungen
  • Museen
  • Theater
  • Universitäten
  • Gesangsverein
Finanztip

"Die Programme überzeugten mit einem großen Leistungsumfang, einer exakten Berechnung und allen Zusatzfunktionen."

Finanztip 10/2025

Macwelt

"Künstliche Intelligenz hat nun auch Einzug in das Programm erhalten. […] Mit IntelliScan werden Daten aus hochgeladenen Belegen analysiert und an der passenden Stelle in der Steuererklärung eingefügt."

Macwelt 03/2025

WirtschaftsWoche

"Lohnsteuer Kompakt bietet eine aufgeräumte Oberfläche und strukturierte Abfrage. [...] Pluspunkt sind abschließende Tipps zum Steuersparen, die auf den konkreten Fall angepasst sind."

WirtschaftsWoche 04/2024

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